21.11.2024
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil20.01.2020

Klage von Umlandgemeinden gegen Änderung des Plan­feststellungs­beschlusses für den Flughafen BER als unzulässig abgewiesenErrichtung eines neuen Terminals zur Erweiterung der Abfer­ti­gungs­anlagen genehmigt

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat die Klage von vier Gemeinden aus dem Umfeld des Flughafens BER gegen den 31. Änderungs­plan­feststellungs­beschluss für den Flughafen als unzulässig abgewiesen. Mit diesem Beschluss wird u.a. die Errichtung eines neuen Terminals zur Erweiterung der Abfer­ti­gungs­anlagen genehmigt.

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg entschied, dass die Gemeinden durch das Änderungs­vorhaben nicht in ihren Rechten verletzt sein können. Eine Verletzung ihrer kommunalen Planungshoheit bzw. ihrer Rechte als Eigentümerinnen kommunaler Wohnungen wäre nur anzunehmen, wenn die Änderung zu einem Anstieg der Lärmbelastung führen würde. Diese Belastung steigt aber nur an, wenn die Zahl der Flugbewegungen zunimmt. Die mit der 31. Änderung der Planfest­stellung genehmigte Erweiterung der Abfer­ti­gungs­ka­pazität des Flughafens legitimiert jedoch nicht die Überschreitung der durch die ursprüngliche Planfest­stellung zugelassenen Zahl der jährlichen Flugbewegungen. Sollte es zukünftig zu einer Zunahme des Luftverkehrs über das zugelassene Maß hinaus kommen, haben die davon Lärmbetroffenen nach den Regelungen des Planfest­stel­lungs­be­schlusses 2004 einen einklagbaren Rechtsanspruch auf eine ermes­sens­feh­lerfreie Entscheidung über weitergehende Schutzmaßnahmen.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online (pm/kg)

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