Dokument-Nr. 18332
Permalink https://urteile.news/
- Flughafen Berlin Brandenburg GmbH unterliegt im Streit um Schallschutzmaßnahmen für AnliegerBundesverwaltungsgericht, Beschluss28.01.2014, BVerwG 4 B 33.13, BVerwG 4 B 34.13, BVerwG 4 B 35.13 und BVerwG 4 B 36.13
- Bundesverwaltungsgericht erklärt Nachtflüge am Frankfurter Flughafen weiterhin für unzulässigBundesverwaltungsgericht, Urteil04.04.2012, BVerwG 4 C 8.09 und BVerwG 9.09, 1.10 - BVerwG 6.10
- Keine Änderung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen DüsseldorfOberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil27.08.2008, 20 D 5/06.AK, 20 D 13/06.AK
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil11.06.2014
Anwohner des Flughafens Berlin-Tegel haben keinen Anspruch auf neuen SchallschutzFluglärmschutzgesetz sieht keine Pflicht zur Neufestsetzung eines Lärmschutzbereiches vor
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klagen mehrerer Anwohner aus dem Umfeld des Flughafens Berlin-Tegel auf Schallschutz oder Geldentschädigung abgewiesen.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls sind Anwohner im Umfeld des Berliner Flughafens Tegel. Sie sind der Auffassung, dass das Luftverkehrsaufkommen am Flughafen Berlin-Tegel infolge der Nichteröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg erheblich zugenommen habe. Sie hätten daher einen Anspruch auf nachträgliche Schutzmaßnahmen.
Kläger sind keinen unzumutbaren Lärmbelastungen ausgesetzt sind, die die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen überschreiten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sah dies allerdings anders und entschied, dass das Fluglärmschutzgesetz aus dem Jahr 2007 den Klägern die geltend gemachten Ansprüche nicht gewährt, weil der Flughafen Berlin-Tegel innerhalb von 10 Jahren geschlossen werden soll und daher nach diesem Gesetz keine Pflicht zur Neufestsetzung eines Lärmschutzbereiches besteht. Ein Anspruch folgt auch nicht aus den allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften, da deren Anwendbarkeit gesperrt ist. Das Fluglärmschutzgesetz 2007 regelt als spezielle Vorschrift die Kostenerstattung für passiven Schallschutz und Entschädigung abschließend. Dies gilt zwar nicht für Ansprüche auf aktiven Schallschutz (z.B. Flugbeschränkungen). Es ist aber nicht ersichtlich, dass, wie für einen solchen Anspruch erforderlich, die Kläger unzumutbaren Lärmbelastungen ausgesetzt sind, die die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen überschreiten.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 13.06.2014
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil18332
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.