Bundesverwaltungsgericht Beschluss28.01.2014
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH unterliegt im Streit um Schallschutzmaßnahmen für AnliegerUrteile des OVG Berlin-Brandenburg zu Schallschutzmaßnahmen des Flughafens BER rechtskräftig
Die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu den Schallschutzmaßnahmen für Anlieger des Flughafens Berlin-Brandenburg sind rechtskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht wies die gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts gerichteten Beschwerden der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH zurück.
Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte auf die Klagen von Anwohnern und Anliegergemeinden des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg durch Urteile vom 24. April 2013 das Land Brandenburg verpflichtet, gegenüber der beigeladenen Flughafen Berlin Brandenburg GmbH durch geeignete aufsichtsrechtliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die sich aus dem Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld ergebenden Schallschutzauflagen für den Tagzeitraum eingehalten werden. Zur Begründung hatte das Gericht ausgeführt, die Kläger hätten einen entsprechenden Anspruch, weil diesen Auflagen eine die Kläger schützende Wirkung zukomme. Die Revision gegen seine Urteile hatte das Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen.
Entscheidungen des OVG weichen nicht von denen des Bundesverwaltungsgerichts ab
Die hiergegen gerichteten Beschwerden der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 15. Januar 2014 zurückgewiesen. Weder seien die von der Beschwerdeführerin bezeichneten Fragen grundsätzlich bedeutsam, noch liege die behauptete Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vor. Die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sind damit rechtskräftig.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2014
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online