21.11.2024
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Sie sehen die Außenfassade einer Niederlassung des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Bundesadler und passendem Schriftzug der Behörde.
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil22.11.2017

Keine Flücht­lings­ei­gen­schaft für nicht individuell verfolgte SyrerKeine erhöhte Wahrschein­lichkeit für politische Verfolgung aufgrund illegaler Ausreise und Asylan­trag­stellung in Deutschland

Eine wegen des Bürgerkriegs geflohene Syrerin, die in ihrer Heimat nicht individuell verfolgt worden ist, kann in der Bundesrepublik Deutschland lediglich subsidiären Schutz beanspruchen. Dies hat das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Im vorliegenden Fall hat das Berufungs­gericht mit seinem Urteil die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bestätigt.

Bei hypothetischer Rückkehr keine politische Verfolgung zu befürchten

Eine Zuerkennung der Flücht­lings­ei­gen­schaft kommt in diesen Fällen nicht in Betracht. Syrer haben bei einer – hypothetischen – Rückkehr allein wegen ihrer illegalen Ausreise aus Syrien und ihrer Asylan­trag­stellung im Bundesgebiet nicht mit der erforderlichen beachtlichen Wahrschein­lichkeit politische Verfolgung zu befürchten. Damit hat sich das Oberver­wal­tungs­gericht der mehrheitlich vertretenen oberge­richt­lichen Rechtsprechung anderer Bundesländer angeschlossen. Für die gegenteilige Annahme, von der das Verwal­tungs­gericht Berlin ausgegangen war, liegen keine hinreichend zuverlässigen tatsächlichen Erkenntnisse vor.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ ra-online

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