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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil27.11.2013

OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Verbot der "Wider­stands­be­wegung in Südbrandenburg"Verein weist Wesens­verwandt­schaft mit Natio­nal­so­zi­a­lismus auf

Das Innen­mi­nis­terium des Landes Brandenburg hat den Verein "Wider­stands­be­wegung in Südbrandenburg" zu Recht am 11. Juni 2012 verboten und seine Auflösung angeordnet. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg.

Die "Wider­stands­be­wegung in Südbrandenburg" ist nach Auffassung des 1. Senats ein Verein, der als solcher verboten werden kann. Auch wenn traditionelle Vereinss­trukturen nicht sichtbar sind, stellt er sich im Internet und durch seine Aktionen als eine Vereinigung mit organisierter Willensbildung dar.

Verein richtet sich gegen verfas­sungs­mäßige Ordnung und Demokra­tie­prinzip

Zweck und Tätigkeit der "Wider­stands­be­wegung" richten sich gegen die verfas­sungs­mäßige Ordnung, insbesondere gegen das Demokra­tie­prinzip. Dass sie die Demokratie grundsätzlich ablehnt und aggressiv bekämpft, folgt schon aus ihrer so genannten "Volkstod-Kampagne" mit dem Slogan: "Die Demokraten bringen uns den Volkstod". Der Verein weist in Programm, Vorstel­lungswelt und Gesamtstil eine Wesens­ver­wandt­schaft mit dem Nationalsozialismus auf. Neben seiner Verachtung für die demokratische Staatsform propagiert er eine mit dem Diskri­mi­nie­rungs­verbot unvereinbare Rassenlehre. Die dem Verein zuzurechnenden Äußerungen im Rahmen der so genannten "Volkstod-Kampagne" decken sich mit Propa­gan­da­e­le­menten der natio­nal­so­zi­a­lis­tischen Ideologie. Repräsentanten des Natio­nal­so­zi­a­lismus wie Rudolf Hess werden verherrlicht.

Zuständigkeit des Innen­mi­nis­terium für Verbot bejaht

Das Innen­mi­nis­terium war auch zuständig für das Verbot, weil sich die nach außen erkennbare Organisation und Tätigkeit des Vereins im Wesentlichen auf das Gebiet des Landes Brandenburg beschränkt und die bekannt gewordenen Mitglieder im Süden Brandenburgs wohnen.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

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