Dokument-Nr. 17261
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil27.11.2013
OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Verbot der "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg"Verein weist Wesensverwandtschaft mit Nationalsozialismus auf
Das Innenministerium des Landes Brandenburg hat den Verein "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg" zu Recht am 11. Juni 2012 verboten und seine Auflösung angeordnet. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Die "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg" ist nach Auffassung des 1. Senats ein Verein, der als solcher verboten werden kann. Auch wenn traditionelle Vereinsstrukturen nicht sichtbar sind, stellt er sich im Internet und durch seine Aktionen als eine Vereinigung mit organisierter Willensbildung dar.
Verein richtet sich gegen verfassungsmäßige Ordnung und Demokratieprinzip
Zweck und Tätigkeit der "Widerstandsbewegung" richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, insbesondere gegen das Demokratieprinzip. Dass sie die Demokratie grundsätzlich ablehnt und aggressiv bekämpft, folgt schon aus ihrer so genannten "Volkstod-Kampagne" mit dem Slogan: "Die Demokraten bringen uns den Volkstod". Der Verein weist in Programm, Vorstellungswelt und Gesamtstil eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf. Neben seiner Verachtung für die demokratische Staatsform propagiert er eine mit dem Diskriminierungsverbot unvereinbare Rassenlehre. Die dem Verein zuzurechnenden Äußerungen im Rahmen der so genannten "Volkstod-Kampagne" decken sich mit Propagandaelementen der nationalsozialistischen Ideologie. Repräsentanten des Nationalsozialismus wie Rudolf Hess werden verherrlicht.
Zuständigkeit des Innenministerium für Verbot bejaht
Das Innenministerium war auch zuständig für das Verbot, weil sich die nach außen erkennbare Organisation und Tätigkeit des Vereins im Wesentlichen auf das Gebiet des Landes Brandenburg beschränkt und die bekannt gewordenen Mitglieder im Süden Brandenburgs wohnen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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