21.11.2024
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Oberverwaltungsgericht Bremen Beschluss06.09.2013

Vereinsverbot für Motorradclub "Mongols MC Bremen" rechtmäßigEilantrag bleibt vor dem Ober­verwaltungs­gericht Bremen erfolglos

Das Ober­verwaltungs­gericht Bremen hat das von der Stadt ausgesprochene Vereinsverbot gegen den Motorradclub "Mongols MC Bremen" nach dem bisherigen Erkenntnisstand für rechtmäßig erklärt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Senator für Inneres und Sport den Verein "Mongols MC Bremen" am 19. Mai 2011 unter Anordnung der sofortigen Vollziehung mit der Begründung verboten, dass sein Zweck und seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderliefen.

Motorradverein erhebt Klage gegen Vereinsverbot

Gegen die Verbots­ver­fügung hat der Verein vor dem Oberver­wal­tungs­gericht Bremen, das hierfür erstinstanzlich zuständig ist, Klage erhoben. Der Verein weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Bei dem Verein handele es sich um einen reinen Motorradclub. Im Mai 2013 hat der Verein zusätzlich zu der Klage in einem Eilverfahren beantragt, das Vereinsverbot vorläufig außer Vollzug zu setzen und die aufschiebende Wirkung der Klage wieder­her­zu­stellen. Diesen Antrag hat das Oberver­wal­tungs­gericht jetzt abgelehnt.

Verbots­ver­fügung nach bisherigem Erkenntnisstand für rechtmäßig

Das Oberver­wal­tungs­gericht hält die Verbots­ver­fügung nach dem bisherigen Erkenntnisstand für rechtmäßig. Es begründet dies insbesondere mit den Ereignissen am 7. Mai 2011 vor dem damaligen Vereinsheim der Hells Angels am Dobben und am 13. Main 2011 im Bereich Hankenstraße/Faulenstraße. An beiden Tagen sei es zu gewalttätigen Ausein­an­der­set­zungen zwischen den verfeindeten Gruppierungen gekommen, die der Verein "Mongols MC Bremen" sich zurechnen lassen müsse. Dass beide Ereignisse keine straf­recht­lichen Verurteilungen zur Folge hatten, sei insoweit unerheblich, weil das Vereins­ver­bots­ver­fahren einem anderen Zweck diene als das Strafverfahren.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Bremen/ra-online

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