Dokument-Nr. 15354
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Hessischer Verwaltungsgerichtshof Urteil21.02.2013
Vereinsverbote für Frankfurter Hells Angels bleiben bestehenZweck und Tätigkeit der Vereine laufen Strafgesetzen zuwider
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Klagen der Hells Angels MC Charter Frankfurt und Charter Westend in Frankfurt am Main gegen die verfügten Vereinsverbote abgewiesen.
Im zugrunde liegenden Fall verfügte das Hessische Ministerium des Innern und für Sport Ende September 2011 Vereinsverbote für die Hells Angels MC Charter Frankfurt und die Charter Westend in Frankfurt am Main. Die Verbote waren im Wesentlichen mit der Einschätzung begründet worden, dass Zweck und Tätigkeit beider Vereine den Strafgesetzen zuwider liefen, so dass die Rockerclubs nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes verboten seien.
Hessischer VGH weist Klage gegen Vereinsverbot ab
Diese unter anderem auf zahlreiche Straftaten ihrer Mitglieder und Anhänger gestützte Auffassung des Innenministeriums hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof nunmehr durch Klageabweisung bestätigt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2013
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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