18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil13.11.2012

Vereinsverbot der "Bandidos Neumünster" bestätigtZuvor angesammelte Straftaten genügen für Vereinsverbot der "Bandidos Neumünster"

Das im April 2010 vom schleswig-holsteinischen Innenminister ausgesprochene Verbot des Vereins "Bandidos MC Probationary Chapter Neumünster" war rechtmäßig. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberver­wal­tungs­gericht.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Innenminister sein Verbot der "Bandidos Neumünster" mit einer Reihe von Straftaten von Vereins­mit­gliedern begründet, die dem Verein zuzurechnen seien und ihn prägten. Darunter waren insbesondere eine gefährliche Körper­ver­letzung des damaligen amtierenden Verein­s­prä­si­denten an einem Mitglied der "Hells Angels Flensburg" im September 2009 auf der A 7, ein Überfall von Vereins­mit­gliedern auf Mitglieder einer konkurrierenden Vereinigung der "Red Devils" im Januar 2010 in einem Schnell­re­staurant in Neumünster sowie zwei weitere, ähnlich gelagerte Gewalttaten. Das Oberver­wal­tungs­gericht hat diese Taten jeweils für sich und erst recht zusam­men­ge­nommen als ausreichend für ein Vereinsverbot angesehen. Beteiligt waren jeweils mehrere Vereins­mit­glieder, die teilweise hohe Funktionen bekleideten. Rein persönliche Motive seien nicht erkennbar geworden.

OLG verneint kämpferisch-aggressive Untergrabung der verfas­sungs­mäßigen Ordnung

Nicht bestätigt habe sich dagegen, dass das Neumünsteraner Chapter der "Bandidos" sich auch gegen die verfas­sungs­mäßige Ordnung richte. Eine entsprechende Feststellung des Innenministers in der Verbots­ver­fügung hat das Oberver­wal­tungs­gericht daher aufgehoben. Der Innenminister hatte sein Verbot zusätzlich damit begründet, dass der Verein Straftaten seiner Mitglieder in Kauf nehme und straffällige Mitglieder finanziell unterstütze. Er etabliere eine eigene Rechtsordnung und leugne das Gewaltmonopol des Staates. Das Oberver­wal­tungs­gericht sah hierin jedenfalls keine kämpferisch-aggressive Untergrabung der verfas­sungs­mäßigen Ordnung. Auf den Bestand des Verbotes hat dies jedoch keine Auswirkungen.

Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil14615

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI