18.10.2024
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Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss26.10.2023

Bericht über eine nicht rechtskräftige Verurteilung eines regionalen Bauunternehmers im Zusammenhang mit einer Kommunalwahl darf weiterhin online stehenPersön­lich­keitsr­echt des Unternehmers steht nicht außer Verhältnis zum Informations­bedürfnis der Öffentlichkeit

Das Pfälzische Oberlan­des­ge­richts bestätigte, dass in einer Tageszeitung anlässlich einer damals anstehenden Neuwahl des Ortsvorstehers zulässig über die erstin­sta­nzliche strafrechtliche Verurteilung eines lokalen Bauunternehmers berichtet worden sei, der mit zwei der Kandidaten verwandt ist.

Eine große pfälzische Tageszeitung berichtete in ihrer Online-Ausgabe vom 30.06.2023 und ihrer Print-Ausgabe vom 01.07.2023 über die damals anstehende Neuwahl eines Ortsvorstehers. Diese war notwendig geworden, weil der bisherige Ortsvorsteher nach diversen Anfeindungen zurückgetreten war. Im Artikel wurden die drei Kandidaten vorgestellt und dabei erwähnt, dass zwei der Kandidaten mit einem lokalen Bauunternehmer und Landwirt verwandt seien, dem Anwohner vorwerfen, für den stark angestiegenen Lkw-Verkehr im Ort verantwortlich zu sein. Dabei wurde auch berichtet, dass der Bauunternehmer erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung u.a. wegen Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und versuchter gefährlicher Körper­ver­letzung von Anwohnern verurteilt worden sei. Auf eine Abmahnung des Bauunternehmers hin schwärzte die Zeitung das E-Paper und ergänzte den Online-Beitrag um den Hinweis, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Der Bauunternehmer verlangte hierauf im gerichtlichen Eilverfahren den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Zeitung, wonach sie den ihn betreffenden Bericht unterlassen sollte. Das Landgericht Kaiserslautern wies den Antrag zurück. Hiergegen hat der Bauunternehmer sofortige Beschwerde eingelegt.

Zeitungsartikel stellt zulässige Verdachts­be­rich­t­er­stattung dar

Hiergegen hat der Bauunternehmer sofortige Beschwerde eingelegt. Die sofortige Beschwerde des Bauunternehmers wies das OLG zurück, es hat zur Begründung ausgeführt, dass es schon an der erforderlichen Eilbe­dürf­tigkeit für das beschrittene gerichtliche Eilverfahren fehle. Der Bauunternehmer habe mehr als 5 Wochen mit der Stellung seines Antrags gewartet und die Zeitung habe den Online-Artikel um den Zusatz, wonach das strafrechtliche Urteil noch nicht rechtskräftig sei, bereits ergänzt. Unabhängig davon handele es sich um eine zulässige Verdachtsberichterstattung. Zwar könnten anhand der im Artikel genannten Einze­l­in­for­ma­tionen zumindest die Einwohner des betroffenen Ortsteils den Bauunternehmer identifizieren. Der Bericht beruhe aber auf wahren Tatsachen, nämlich die tatsächliche Verurteilung des Bauunternehmers.

Unternehmer muss Berich­t­er­stattung über Verurteilung hinnehmen

Außerdem werde zumindest durch den Zusatz klar, dass die Verurteilung auch noch nicht rechtskräftig sei. Die Beein­träch­tigung des Persön­lich­keits­rechts des Bauunternehmers stehe nicht außer Verhältnis zum Infor­ma­ti­o­ns­be­dürfnis der Öffentlichkeit. Es gehöre gerade zu den Aufgaben der Presse, in Zusammenhang mit demokratischen Prozessen zu berichten. Hierzu gehöre auch die Berichterstattung über den Hintergrund der Kandidaten, insbesondere deren verwandt­schaftliche Beziehungen, da diese möglicherweise Einfluss auf zukünftige Entscheidungen der Kandidaten haben könnten. Sowohl der erhöhte Lkw-Verkehr im Ort, als auch die erstinstanzlich abgeurteilten Straftaten des Antragstellers zu Lasten der Anwohner seien jedenfalls von lokalem Interesse.

Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (pm/ab)

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