21.11.2024
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Oberlandesgericht Oldenburg Beschluss17.05.2012

Tiefkühlkost-Unternehmen kann Konkur­ren­zan­bieter nicht das Abwerben von Handels­ver­tretern untersagenSystematisches, wettbe­wer­bs­widriges Abwerben von Handels­ver­tretern nicht erkennbar

Ein Tiefkühlkost-Unternehmen kann einem Konkur­ren­z­un­ter­nehmen das Abwerben von Handels­ver­tretern nicht generell untersagen. Dies entschied das Oberlan­des­gericht Oldenburg und wies damit eine Klage eines Großun­ter­nehmens auf Untersagung des Abwerbens sowie auf Zahlung von Schadensersatz ab.

Der Handel mit tiefgekühlten Lebensmitteln ist ein großer und umkämpfter Markt. Um die Ware an den Kunden zu bringen, setzen die Unternehmen häufig Handelsvertreter als Verkaufsfahrer ein. Diese Handels­ver­treter tragen damit ganz wesentlich zum Erfolg der Unternehmen bei.

Kläger möchte Abwerbung von Handels­ver­treter gerichtlich untersagen lassen

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein großes Tiefkühlkost-Unternehmen gegen einen kleineren Mitbewerber Klage vor dem Landgericht Osnabrück erhoben, weil der Mitbewerber nach Auffassung des Klägers zahlreiche Handels­ver­treter des großen Unternehmens systematisch abgeworben habe. Ziel sei dabei gewesen, das Konkur­ren­z­un­ter­nehmen quasi auszuhöhlen. Die klagende Fima wollte dem Mitbewerber jegliche Abwerbung von Handels­ver­tretern gerichtlich untersagen lassen. Außerdem solle der Mitbewerber für einen angeblich durch die Abwerbungen entstandenen Schaden in Höhe von rund 20 Millionen Euro aufkommen.

Grundlage für Schaden­s­er­satz­ansprüche nicht gegeben

Das Landgericht Osnabrück wies die Klage jedoch ab. Ein systematisches, wettbe­wer­bs­widriges Abwerben sei nicht zu erkennen. Das Oberlan­des­gericht Oldenburg hat dieses Urteil jetzt im Wesentlichen bestätigt. Dem Konkur­ren­z­un­ter­nehmen könne das Abwerben von Handels­ver­tretern nicht generell untersagt werden. Einzelne Vorfälle seien außerdem verjährt. Auch für den geltend gemachten Schaden­s­er­satz­an­spruch sah das Gericht keine Grundlage.

Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online

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