27.10.2026
Urteile, erschienen im September2026
 MoDiMiDoFrSaSo
36 123456
3778910111213
3814151617181920
3921222324252627
40282930    
Urteile, erschienen im Oktober2026
 MoDiMiDoFrSaSo
40   1234
41567891011
4212131415161718
4319202122232425
44262728293031 
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
27.10.2026 

Dokument-Nr. 36332

Sie sehen mehrere Rennwagen bei einem Auto-Cross Rennen.
Drucken
Entscheidung21.07.2026Oberlandesgericht Oldenburg12 U 42/26
Vorinstanz:
  • Landgericht Oldenburg, Urteil16.03.2026, 1 O 2326/25
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Oldenburg Entscheidung21.07.2026

Unfallverhütung bei einem Auto-Cross Rennen nicht um jeden Preis

Das Oberlan­des­gericht Oldenburg hatte über Berufung zu einem Urteil des Landgerichts Oldenburg aus dem März 2026 zu entscheiden. In den Verfahren ging es darum, welche Siche­rungs­maß­nahmen von einem Betreiber eines Auto-Cross Rennens zu greifen sind, um seine Besucher zu schützen.

Im Jahr 2022 besuchte die Klägerin ein Auto-Cross Rennens in Haren (Ems) und wurde dabei durch einen herumfliegenden Reifen verletzt. Sie machte neben Schadensersatz auch Schmerzensgeld geltend, weil der beklagte Veranstalter nicht die erforderlichen Siche­rungs­maß­nahmen ergriffen habe, um sie zu schützen. Das Landgericht Osnabrück wies die Klage mit seinem Urteil vom 16. März 2026 ab, wogegen die Klägerin Berufung einlegte.

Urteil des Landgerichts bestätigt

Der 12. Zivilsenat des Oberlan­des­ge­richts Oldenburg wies die Berufung der Klägerin zurück, da offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bestünde und eine mündliche Verhandlung nicht geboten sei. Das Gericht führte aus, dass Vieles dafürspreche, dass dem beklagten Verein als Veranstalter des Auto-Cross Rennens die Verletzung einer Verkehrs­si­che­rungs­pflicht nicht vorzuwerfen sei. Eine Unfallverhütung habe nicht um jeden Preis zu erfolgen, betonte der Senat dabei. Auch aus dem Umstand, dass nach dem Vorfall weitere Siche­rungs­maß­nahmen ergriffen worden seien, könne nicht gefolgert werden, dass die Siche­rungs­maß­nahmen ohne diese Erweiterung nicht ausreichend gewesen seien.

Sicher­heits­an­for­de­rungen der Gemeinde übererfüllt

Am Ende kommt es nach Ansicht des Gerichts auf diese Überlegungen vielleicht gar nicht an. Denn dem beklagten Verein kann man in Bezug auf den Unfall keine Schuld nachweisen. Der Verein durfte davon ausgehen, dass er genug für die Sicherheit getan hatte. Neben der vollständigen Erfüllung der Auflagen aus dem Bescheid der Gemeinde, seien noch ein 2,50m hoher Sperrzaun, sowie Fangnetze installiert worden. Ebenfalls in Ordnung ist es, dass die Fangnetze nur an einzelnen Stellen, wie in Kurven und dem Zieleinlauf, hingen, da diese Stellen vorher als besonders gefährlich erkannt worden waren. Die Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Oldenburg ist rechtskräftig.

Quelle: Landgericht Osnabrueck, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Entscheidung36332

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI