Oberlandesgericht Oldenburg Entscheidung21.07.2026
Unfallverhütung bei einem Auto-Cross Rennen nicht um jeden Preis
Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte über Berufung zu einem Urteil des Landgerichts Oldenburg aus dem März 2026 zu entscheiden. In den Verfahren ging es darum, welche Sicherungsmaßnahmen von einem Betreiber eines Auto-Cross Rennens zu greifen sind, um seine Besucher zu schützen.
Im Jahr 2022 besuchte die Klägerin ein Auto-Cross Rennens in Haren (Ems) und wurde dabei durch einen herumfliegenden Reifen verletzt. Sie machte neben Schadensersatz auch Schmerzensgeld geltend, weil der beklagte Veranstalter nicht die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen ergriffen habe, um sie zu schützen. Das Landgericht Osnabrück wies die Klage mit seinem Urteil vom 16. März 2026 ab, wogegen die Klägerin Berufung einlegte.
Urteil des Landgerichts bestätigt
Der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg wies die Berufung der Klägerin zurück, da offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bestünde und eine mündliche Verhandlung nicht geboten sei. Das Gericht führte aus, dass Vieles dafürspreche, dass dem beklagten Verein als Veranstalter des Auto-Cross Rennens die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht nicht vorzuwerfen sei. Eine Unfallverhütung habe nicht um jeden Preis zu erfolgen, betonte der Senat dabei. Auch aus dem Umstand, dass nach dem Vorfall weitere Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden seien, könne nicht gefolgert werden, dass die Sicherungsmaßnahmen ohne diese Erweiterung nicht ausreichend gewesen seien.
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Sicherheitsanforderungen der Gemeinde übererfüllt
Am Ende kommt es nach Ansicht des Gerichts auf diese Überlegungen vielleicht gar nicht an. Denn dem beklagten Verein kann man in Bezug auf den Unfall keine Schuld nachweisen. Der Verein durfte davon ausgehen, dass er genug für die Sicherheit getan hatte. Neben der vollständigen Erfüllung der Auflagen aus dem Bescheid der Gemeinde, seien noch ein 2,50m hoher Sperrzaun, sowie Fangnetze installiert worden. Ebenfalls in Ordnung ist es, dass die Fangnetze nur an einzelnen Stellen, wie in Kurven und dem Zieleinlauf, hingen, da diese Stellen vorher als besonders gefährlich erkannt worden waren. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg ist rechtskräftig.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2026
Quelle: Landgericht Osnabrueck, ra-online (pm/pt)