18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Nürnberg Urteil01.10.2012

Keine strafbare Beleidigung wegen T-Shirt-Aufdruck "A.C.A.B."Vorliegen einer straflosen Kollektiv­beleidigung sowie fehlende Absicht zur Beleidigung

Trägt jemand in Rahmen eines Volksfestes ein T-Shirt mit dem Aufdruck "A.C.A.B.", so liegt darin wegen Vorliegens einer straflosen Kollektiv­beleidigung und fehlender Absicht zur Beleidigung von Polizeibeamten keine Strafbarkeit wegen Beleidigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Nürnberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob das Tragen eines T-Shirts mit dem Aufdruck "A.C.A.B." während eines Volksfestes eine strafbare Beleidigung darstellte.

Keine Strafbarkeit wegen Beleidigung

Das Oberlan­des­gericht Nürnberg vertrat die Ansicht, dass dieses Verhalten nicht als Beleidigung gemäß § 185 StGB strafbar war. Denn mangels ausreichender Indivi­du­a­li­sierung habe nur eine straflose Kollektivbeleidigung vorgelegen. Zudem sei nicht nachweisbar gewesen, dass der Angeklagte in der Absicht handelte, gerade Polizeibeamte zu beleidigen, die das Volksfest bestreiften.

Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17048

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI