Dokument-Nr. 25737
Permalink https://urteile.news/
- DWW 1986, 118Zeitschrift: Deutsche Wohnungswirtschaft (DWW), Jahrgang: 1986, Seite: 118
- NJW-RR 1986, 638Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 1986, Seite: 638
- WuM 1988, 299Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1988, Seite: 299
Oberlandesgericht München Beschluss19.03.1986
Ein vollständiges Musizierverbot kann mietvertraglich zulässig geregelt werdenWohnungsmieter können nachträglich im Interesse der Mitmieter keine Ausnahme beanspruchen
In einem Mietvertrag kann eine Regelung aufgenommen werden, wonach das Musizieren in der Wohnung vollständig untersagt ist. Die Wohnungsmieter können nachträglich im Interesse der Mitmieter keine Ausnahme von dem Verbot beanspruchen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1985 verurteilte ein Amtsgericht die Mieter einer Wohnung unter Androhung eines Ordnungsgeldes und Ersatzweise Ordnungshaft dazu, das Klavierspielen durch ihren neunjährigen Sohn zu unterbinden. Hintergrund dessen war eine Regelung im Mietvertrag, wonach das Musizieren in der Wohnung unzulässig war. Da jedoch in der Folgezeit das Kind der Mieter weiterhin Klavier spielte, beantragte der Vermieter die Verhängung eines Ordnungsgeldes. Dem kam das Amtsgericht nach. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde der Mieter. Ihrer Meinung nach werde durch die Verhängung des Ordnungsgeldes ihr Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzt.
Verhängung des Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen Musizierverbot
Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die sofortige Beschwerde der Mieter zurück. Durch die Verhängung des Ordnungsgeldes werde nicht das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzt. Zwar gehöre das häusliche Musizieren zu den selbstverständlichen menschlichen Äußerungsformen. Zudem komme dem Erlernen eines Musikinstruments in der musischen Erziehung eines Kindes große Bedeutung zu. Dennoch könne auf eine derartige Betätigung rechtsverbindlich verzichtet werden. Dies sei hier durch die Vereinbarung im Mietvertrag geschehen.
Keine Beanspruchung einer nachträglichen Ausnahme
Die Mieter können nach Auffassung des Oberlandesgerichts im Interesse der Mitmieter nicht nachträglich eine Ausnahme beanspruchen. Die Mitmieter haben möglicherweise gerade im Hinblick auf das allgemeine Verbot des Musizierens ihre Wohnung gewählt und ihrerseits für sich und ihren Angehörigen das Musizierverbot auf sich genommen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 05.04.2018
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (zt/WuM 1988, 299/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss25737
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.