18.10.2024
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Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 11065

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Urteil22.05.1996Amtsgericht Frankfurt am Main33 C 1437/96-28
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1997, 430Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1997, Seite: 430
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Amtsgericht Frankfurt am Main Urteil22.05.1996

Klavierspielen in der Wohnung ist grundsätzlich erlaubt - hat aber GrenzenBis zu 90 Minuten tägliches Klavierspiel müssen die Nachbarn hinnehmen

In einem Streit um tägliches Klavierspiel in einem Miethaus hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden, dass außerhalb der Zeit von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr täglich nicht länger als 90 Minuten Klavier gespielt werden darf.

Im zugrunde liegenden Fall "haute eine Mieterin täglich in die Tasten". Zunächst machte sie 30 Minuten Fingerübungen. Dabei spielte sie Tonleitern. Danach begann sie mit Musikstücken - Etüden und Inventionen. Das tägliche Musizieren war anderen Mietern und dem Vermieter ein Ärgernis, weil das Haus besonders hellhörig war.

Gericht erlaubt Klavierspiel bis zu 90 Minuten täglich

Das Amtsgericht entschied, dass die Mietern störendes Klavierspiel außerhalb der täglichen und nächtlichen Ruhezeiten zu unterlassen habe, soweit es 90 Minuten täglich übersteige (§§ 550, 242 BGB).

Vertragsgemäßer Gebrauch

Die Mieterin sei grundsätzlich berechtigt, im Rahmen des ihr vertraglich eingeräumten Gebrauchs der Mietsache auch täglich - außerhalb der Ruhezeiten - Klavier zu spielen. Allerdings beinhalte diese Erlaubnis ein vertrag­s­im­ma­nentes Gebot der Rücksichtnahme. Die Mieterin müsse das Musizieren in einem für andere Mieter zumutbaren Rahmen halten.

Gericht: 90 Minuten sind ausreichend

Unter Abwägung der verschiedenen Interessen der Mieterin und der übrigen Mieter hielt das Gericht es für angemessen das Klavierspiel auf 90 Minuten täglich zu begrenzen. Sie könne so eine halbe Stunde auf Fingerübungen verwenden und habe eine weitere Stunde Zeit für das eigentliche Klavierspiel.

Das Gericht drohte der Mieterin für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 500,- DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten an.

Quelle: ra-online, Amtsgericht Frankfurt am Main (vt/pt)

der Leitsatz

§§ 550, 242 BGB (rao)

Mieter dürfen außerhalb der Ruhezeiten täglich bis zu 90 Minuten Klavier spielen. Dies gilt auch in einem hellhörigen Haus. Klavier spielen gehört grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch findet aber wegen des Rücksicht­nah­me­gebots zeitliche Grenzen.

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