Dokument-Nr. 1183
Permalink https://urteile.news/
- WuM 2006, 142Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2006, Seite: 142
- Hausmusik: Klavierspielen am Sonntag ist nicht zwangsläufig eine Ruhestörung - BVerfG kippt Bußgeld wegen MusizierensBundesverfassungsgericht, Beschluss17.11.2009, 1 BvR 2717/08
- Klavierspielen in der Wohnung ist grundsätzlich erlaubt - hat aber GrenzenAmtsgericht Frankfurt am Main, Urteil22.05.1996, 33 C 1437/96-28
Landgericht Frankfurt am Main Beschluss03.06.2005
Klavierspielen in der Mietwohnung ist erlaubtMusizieren gehört zum normalen Mietgebrauch
Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass Mieter ein Klavier in der Wohnung aufstellen und musizieren dürfen. Dies geht aus einer einstweiligen Verfügung hervor, die ein Musiklehrer erstritt.
Im Fall hatte der Vermieter versucht, bereits den Transport des Klaviers in die Mietwohnung zu unterbinden. Durch das Aufstellen des Klaviers könne es zu einer statischen Überbeanspruchung der Wohnung kommen, so der Vermieter. Die Statik des Hauses sprach allerdings nicht wirklich gegen die Aufstellung des Klaviers. Daher folgte das Landgericht den Ausführungen des Vermieters nicht und erklärte ein Transportverbot des Vermieters für unwirksam.
Normaler Mietgebrauch
Nach Ansicht des Gerichts gehört das Musizieren zum normalen Gebrauchsrecht des Mieters. Insbesondere gelte das für einen Musiklehrer. Außerdem habe der Vermieter von Anfang an gewusst, dass sein zukünftiger Mieter Klavier spiele. Auch den Einwand des Vermieters, der Musiklehrer könne seine Unterrichtsvorbereitung auch außerhalb der Mieträumlichkeiten vornehmen, ließ das Gericht nicht gelten. Der Vermieter habe das Persönlichkeitsrecht des Mieters zu achten und er könne dem Mieter nicht vorschreiben, wo er musiziere.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2005
Quelle: ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss1183
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.