18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Köln Urteil18.02.2015

Hausarzt muss bei Verdacht auf gastro­in­tes­tinale Blutung unter Hinweis auf drohende Folgen auf Kranken­haus­einweisung hinwirkenUnterlassene Einwirkung kann aufgrund Zusammenbruchs und hohen Blutverlustes Schmerzensgeld rechtfertigen

Leidet eine Patientin unter gastro­in­tes­tinale Blutungen muss der Hausarzt mit der nötigen Dringlichkeit auf eine Kranken­haus­einweisung hinwirken. Er muss dabei unmiss­ver­ständlich auf die sonst drohenden Folgen hinweisen. Kommt er dem nicht nach und erleidet die Patientin einen Zusammenbruch und einen hohen Blutverlust, so haftet der Hausarzt auf Schmerzensgeld. Dies hat das Oberlan­des­gericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine 85-jährige Frau litt im September 2009 unter starke Schmerzen in der Brust- und Magengegend. Zudem trat schwarzer Durchfall auf. Der Hausarzt stattete ihr daher einen Besuch ab. Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen bestand der Verdacht einer gastro­in­tes­tinalen Blutung. Der Hausarzt riet zu einer Krankenhauseinweisung. Dies lehnte die Patientin aber ab. Der Hausarzt gab ihr daraufhin noch einige Ratschläge und verließ sie. Einen Tag später brach die Patientin in ihrer Wohnung aufgrund eines hohen Blutverlustes zusammen. Nachdem ein Nachbar sie einige Stunden später auffand, wurde sie in ein Krankenhaus eingeliefert und schließlich operiert. Die Patientin verklagte anschließend den Hausarzt auf Zahlung eines Schmer­zens­geldes in Höhe von mindestens 15.000 Euro.

Landgericht hält 2.000 Euro an Schmerzensgeld für angemessen

Das Landgericht Aachen gab der Klage statt. Dem Hausarzt sei ein einfacher Behandlungsfehler anzulasten gewesen, da er es unterlassen habe, eindringlich auf eine Einweisung der Klägerin ins Krankenhaus hinzuwirken. Der Klägerin stehe ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zu, da ihr im Falle einer Kranken­haus­ein­weisung am Vortag der Zusammenbruch, der Blutverlust, die damit verbundenen Ängste sowie die Rettungsaktion durch ihren Nachbarn erspart geblieben wären. Der Klägerin war der Schmer­zens­geld­betrag zu niedrig und legte daher Berufung ein. Sie führte weitere Folgen des Behand­lungs­fehlers an, wie die Beein­träch­tigung des Herzens, der Lunge, der Muskulatur und der Mobilität.

Oberlan­des­gericht bejaht ebenfalls Schmer­zens­geldan­spruch in Höhe von 2.000 Euro

Das Oberlan­des­gericht Köln bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Klägerin zurück. Ihr habe lediglich ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zugestanden. Soweit sie weitere Folgen des Behand­lungs­fehlers anführte, seien diese nach Angaben eines Sachver­ständigen nicht auf die verzögerte Kranken­haus­ein­weisung zurückzuführen gewesen.

Einfacher Behand­lungs­fehler aufgrund unterlassener Einwirkung zur Kranken­haus­ein­weisung

Nach Auffassung des Oberlan­des­ge­richts sei es zutreffend, dem Hausarzt lediglich einen einfachen Behand­lungs­fehler anzulasten. Er hätte wegen des Verdachts auf eine gastro­in­tes­tinale Blutung mit hinreichender Dringlichkeit auf die gebotene Kranken­haus­ein­weisung hinwirken müssen. Lehnt eine Patientin den Ratschlag ab, sich in ein Krankenhaus zu begeben, so müsse der Arzt unmiss­ver­ständlich auf drohende Folgen hinweisen. Der Hausarzt hätte daher der Klägerin erklären müssen, dass sie ohne stationäre Behandlung und Überwachung verbluten oder gar sterben könne.

Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil23373

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI