18.10.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
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Oberlandesgericht Koblenz Urteil02.08.2004

Kinder zündeln mit herumliegenden Feuerzeug – Eltern haften bei BrandschadenEltern verletzen Aufsichts­pflicht durch offenes Herum­lie­gen­lassen von Rauchutensilien

Eltern, die Rauchutensilien offen herumliegen lassen und das Feuerzeug nur in die Zigaret­ten­schachtel stecken, handeln grob fahrlässig. Wenn Kinder dem kindlichen Nachahmeffekt folgen, mit dem Feuerzeug spielen und dabei einen Brand verursachen, sind die Eltern - da sie ihre Aufsichts­pflicht verletzt haben - schaden­s­er­satz­pflichtig. Dies entschied das Oberlan­des­gericht Koblenz.

Im zugrunde liegenden Fall hatten die zweiein­halb­jährigen Zwillinge eines Mieterehepaares morgens gegen 10 Uhr, als die Eltern noch im Schlafzimmer weilten, die auf dem Couchtisch liegende Zigaret­ten­schachtel geöffnet, daraus das Feuerzeug entnommen, dieses in Gang gesetzt und so einen Brand ausgelöst. Gegenüber der Zahlungsklage der Versicherung, die den Schaden wegen grob fahrlässiger Verletzung der Aufsichts­pflicht der Eltern nicht selbst übernehmen wollte, verteidigten sich die Eltern damit, dass ihre zweiein­halb­jährigen Zwillinge aufgrund ihres jungen Alters gar nicht dazu in der Lage gewesen seien, ein Gas-Einwegfeuerzeug anzuzünden.

Gutachter bestätigt, dass Kinder in der Lage waren, Feuerzeug zu betätigen

Da die Richter des Oberlan­des­ge­richts Koblenz diese Frage auch nicht aus eigener Sachkunde heraus beantworten konnten, bestellten sie einen entwicklungs- und biopsy­cho­lo­gischen Gutachter. Dieser bestätigte jedoch, dass Kinder in diesem Alter normalerweise bereits über beachtliche kognitive und feinmotorische Kompetenzen verfügen. Auch wenn die Handgröße eines normal gewachsenen Kindes dieser Altersklasse noch zu klein sei, um das Feuerzeug wie ein Erwachsener mit einer Hand zu betätigen, sei es dem Kind aber durchaus möglich, das Feuerzeug mit der einen Hand zu halten, um mit der anderen Hand den Reibstein zu drehen und anschließend den Gashebel zu drücken.

Kinder ahmen Verhalten der Eltern nach

Das Gericht entschied daraufhin, dass Feuerutensilien nicht in die Hände kleiner Kinder gehören. Die rauchenden Eltern hätten damit das missachtet, was jedem einleuchten muss. Die mangelnde Beaufsichtigung der Kinder sei auch deshalb schlechthin unentschuldbar, weil die Kleinen dazu neigen, Dinge nachzuahmen, die sie bei Erwachsenen beobachtet haben. Deshalb entschuldige es die Eltern auch nicht, dass sie das Feuerzeug in die Zigaret­ten­schachtel gestopft hatten. Denn es sei klar, dass die Kinder diese Gewohnheit der Eltern vorher genau beobachtet hätten.

Quelle: ra-online, OLG Koblenz

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