21.11.2024
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Dokument-Nr. 32730

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Beschluss25.01.2023Oberlandesgericht Karlsruhe5 UF 188/22
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Bad Säckingen, Urteil22.08.2022, 3 F 13/22
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Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss25.01.2023

Unterlassener Schulbesuch begründet trotz anderweitiger Wissens­ver­mittlung Kindes­wohl­gefährdungBei Inaus­sicht­stellen eines künftigen Schulbesuchs genügt Auflage zur Sicherstellung des Schulbesuchs

Die Weigerung der Eltern zum Schulbesuch des Kindes stellt auch dann eine Kindes­wohl­gefährdung dar, wenn die Eltern für eine anderweitige Wissens­ver­mittlung sorgen. Stellen die Eltern aber in Aussicht, künftig für den Schulbesuch zu sorgen, genügt eine entsprechende gerichtliche Auflage zur Sicherstellung des Schulbesuchs. Dies hat das Oberlan­des­gericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern eines damals fast 13 Jahre alten Kindes stellten spätesten seit September 2021 nicht mehr sicher, dass das Kind die Schule besuchte. Sie legten dar, dass sie ihr Kind zu Hause unterrichten. Der Schule war dies aber nicht ausreichend. Nachdem mehrere Bußgelder keine Verhal­ten­s­än­derung bei den Eltern bewirkte, wandte sich die Schule an das Familiengericht Bad Säckingen. Dieses sah in der Schulverweigerung eine Kindeswohlgefährdung und entzog den Eltern im Eilverfahren teilweise das Sorgerecht. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Eltern.

Unterbliebener Schulbesuch begründet Kindes­wohl­ge­fährdung

Das Oberlan­des­gericht Karlsruhe führte zum Fall zunächst aus, dass der unterbliebene Schulbesuch des Kindes eine Kindes­wohl­ge­fährdung darstelle. Denn der Schulbesuch stelle eine wichtige Komponente in der Entwicklung des Kindes zu einer selbst­ver­ant­wort­lichen Persönlichkeit und für die gleich­be­rechtigte Teilhabe des Kindes an der Gesellschaft dar. Dies sei hier insbesondere deshalb maßgeblich, da das Kind außerhalb des engsten Familienkreises keine sozialen Kontakte hat. Für unerheblich hielt das Gericht daher den Umstand, dass das Kind von den Eltern beschult wird. Dies könne eine Kindes­wohl­ge­fährdung nicht beseitigen, da es an den sozialen Kontakten fehlt.

Auflage zur Sicherstellung des künftigen Schulbesuchs ausreichend

Da die Eltern aber einen künftigen Schulbesuch in Aussicht gestellt haben, hielt das Oberlan­des­gericht die Erteilung einer Auflage zwecks Sicherstellung des künftigen Schulbesuchs für ausreichend, jedoch auch für notwendig. Bei den Eltern fehle ein ausreichendes Bewusstsein für die Bedeutung des Schulbesuchs für die Entwicklung des Kindes.

Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)

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