22.02.2025
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Urteile, erschienen im Februar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
5      12
6 3456789
7 10111213141516
8 17181920212223
9 2425262728  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
22.02.2025  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 32324

Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.
Drucken
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss06.10.2022

Kosten­be­tei­ligung des Sicherungs­verwahrten für Sicherheits­über­prüfung elektronischer Geräte setzt gesetzliche Grundlage vorausOhne Rechtsgrundlage keine Pflicht zur Kostentragung für Deaktivierung des WLAN und anschließender Verplombung

Ein Sicherungs­verwahrter muss sich nur dann an den Kosten für die Sicherheits­über­prüfung elektronischer Geräte, die Deaktivierung der WLAN-Funktion sowie der anschließenden Verplombung der Geräte beteiligen, wenn es dazu eine gesetzliche Grundlage gibt. Dies hat das Oberlan­des­gericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2022 hatte sich ein in einer Justiz­voll­zugs­anstalt in Baden-Württemberg befindlicher Siche­rungs­ver­wahrter ein Fernseher gekauft. Da der Fernseher über eine WLAN-Funktion verfügte, ließ die Anstaltsleitung das Gerät von einer externen Firma überprüfen. Die Firma stellte für die Deaktivierung der WLAN-Funktion sowie die anschließende Verplombung des Fernsehers eine Rechnung in Höhe von 23,20 €. Diesen Betrag sollte der Siche­rungs­ver­wahrte zahlen. Da er damit nicht einverstanden war, beanspruchte er gerichtlichen Rechtsschutz. Das Landgericht Freiburg hielt den Siche­rungs­ver­wahrten für zahlungs­pflichtig. Dagegen richtete sich die Rechts­be­schwerde des Siche­rungs­ver­wahrten.

Keine Pflicht zur Kostentragung für Sicher­heits­über­prüfung des Fernsehers

Das Oberlan­des­gericht Karlsruhe entschied zu Gunsten des Siche­rungs­ver­wahrten. Eine Kostenbeteiligung an der Sicherheitsüberprüfung des Fernsehers komme nicht in Betracht. Die Deaktivierung der WLAN-Funktion sowie die Verplombung diene allein Siche­rungs­zwecken. Daher könne eine Kosten­be­tei­ligung nur dann gefordert werden, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht. Eine solche ergebe sich nicht aus § 52 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 JVollzGB V. Die Vorschrift sehe eine Kosten­be­tei­ligung nur für die Überlassung von Geräten der Unterhaltungs- und Infor­ma­ti­o­ns­technik vor.

Zweifel an genereller Kosten­be­tei­ligung

Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage ließ es das Oberlan­des­gericht offen, ob Siche­rungs­ver­wahrte in Anbetracht des Charakters der Maßregel als Sonderopfer überhaupt an Kosten für derartige Maßnahmen zur Gewährung der Sicherheit des Vollzuges beteiligt werden dürfen.

Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss32324

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI