Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil05.09.2007
Widerrufsrecht im Versandhandel: Bei komplettem Widerruf muss der Verkäufer die Kosten der Hinsendung tragenMehr Verbraucherrechte im Versandhandel
Verbraucher, die im Versandhandel bestellte Ware zurücksenden und so ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Versandkostenpauschale nicht bezahlen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einer Musterklage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Heinrich Heine GmbH entschieden.
Die Heinrich Heine GmbH hatte - wie andere Versender auch - von ihren Kunden eine Versandkostenpauschale (4,95 Euro, inzwischen 5,95 Euro) verlangt. Im Fall des Widerrufes jedoch hatte sie diese nicht erstattet bzw. auf deren Zahlung bestanden.
Die Verbraucherzentrale NRW sah hier drin ein unzulässiges Geschäftsgebaren; denn nach der europäischen Fernabsatzrichtlinie dürften Verbrauchern beim Widerruf allein die Kosten für die Rücksendung auferlegt werden und das auch nur unter bestimmten Bedingungen. Die Versandkostenpauschale gehöre jedoch weder zu den unmittelbaren Kosten der Rücksendung noch lasse sie sich vom eigentlichen Kauf trennen. Von daher könne der Versandhändler auch nicht argumentieren, dass er Wertersatz für die von ihm geleisteten Versandkosten bekomme. In einem Musterverfahren vor dem Landgericht Karlsruhe hatte die Verbraucherzentrale NRW die Rechtmäßigkeit der Geschäftspraxis der Heine GmbH gerichtlich prüfen lassen und in erster Instanz im Dezember 2005 obsiegt.
Beim Widerruf muss der Verkäufer die Kosten der Hinsendung tragen
Auch die Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigten jetzt die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, dass Verbraucher beim Widerruf im Versandhandel keine Kosten für die Hinsendung bezahlen müssen.
Fallgestaltung betrifft nur kompletten Widerruf
Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe gilt nur bei komplettem Widerruf. Wird von mehreren gleichzeitig bestellten Waren nur ein Teil zurückgeschickt, müssen die Hinsendekosten bezahlt werden, sofern diese im Bestellformular separat aufgeführt sind.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW vom 17.09.2007