14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Hamm Urteil16.11.2006

Ebay: Verkäufer muss Verkauf beweisen, wenn der Käufer den Kauf bestreitetVerwender des Passworts muss nicht zwingend ursprünglicher Inhaber des Passworts sein

Wenn bei einer Internetauktion (hier: Ebay) der - angebliche - Käufer behauptet, den Kauf nicht getätigt zu haben, dann muss der Verkäufer beweisen, dass der Käufer das Kaufangebot tatsächlich abgegeben hat. Das geht aus einem Urteil des Oberlan­des­ge­richts Hamm hervor.

Im Fall verlangte ein Verkäufer von einem Mann die Zahlung von 12.000,- EUR für den Verkauf eines BMW. Der Mann (Käufer) habe den Wagen bei Ebay ersteigert, führte der Verkäufer vor Gericht aus. Der (angebliche) Käufer räumte zwar ein, einen Ebay-Zugang zu besitzen; er selbst habe das Kaufangebot aber nicht abgegeben. Ein Dritter müsse den Zugang benutzt haben.

Das Oberlan­des­gericht Hamm wies die Klage auf Kaufpreis­zahlung ab. Die Richter vertraten die Ansicht, dass nicht allein aus der Ebay-Verkaufs­be­stä­tigung geschlossen werden könne, dass der Käufer ein verbindliches Gebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abgegeben habe. Die derzeitigen Sicher­heits­s­tandards im Internet seien nicht ausreichend, um allein aus der Verwendung eines geheimen Passworts auf denjenigen als den Verwender schließen zu können, dem das Passwort ursprünglich zugeteilt worden sei.

Entsprechende Risiken müsse der Verkäufer bei seinen Inter­net­ge­schäften einkalkulieren.

Quelle: ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4287

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI