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Dokument-Nr. 265

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Urteil11.02.2004Amtsgericht Moers532 C 109/03
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • CR 2004, 706Zeitschrift: Computer und Recht (CR), Jahrgang: 2004, Seite: 706
  • MMR 2004, 563Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2004, Seite: 563
  • NJW 2004, 1330Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2004, Seite: 1330
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Moers Urteil11.02.2004

"Sofort kaufen" bei eBay ist verbindliches AngebotZur Frage, ob durch das Anklicken der Option Sofort Kaufen ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt

Wer als Verkäufer bei Ebay einen Artikel aus Versehen unter der Option "Sofort kaufen" einstellt, gibt damit ein verbindliches Angebot ab. Dies hat das Amtsgericht Moers entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Ebay-Verkäufer (Beklagter) aus Versehen unter der Option "Softort-Kaufen" einen Pkw-Kastenanhänger eingestellt. Eigentlich sollte der Anhänger versteigert werden. Das Mindestgebot betrug 1,- EUR. Der Beklagte verwechselte aber das Feld "Sofort kaufen" mit dem Eingabefeld "Mindestpreis". Er erklärte dem Kläger, dass er den Kastenanhänger nicht ausliefern werde. Er habe sich in einem Erklä­rungs­irrtum befunden und fechte den Kaufvertrag an. Der Käufer (Kläger) ließ dies nicht gelten und verlangte die Herausgabe des Anhängers gegen Zahlung von 1,- EUR. Er klagte vor dem Amtsgericht Moers.

Gericht: Kaufvertrag wirksam

Das Gericht gab dem Kläger Recht und verurteilte den Verkäufer dazu, das Eigentum an dem Anhänger gegen Zahlung von 1,- EUR zu verschaffen.

Einstellen des Artikels war ein verbindliches Angebot

Das Einstellen des Artikels stelle ein verbindliches Angebot dar, so das Amtsgericht Moers. Der Käufer habe dieses Angebot angenommen. Dadurch sei ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen. Dies ergebe sich auch aus den Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen von Ebay. Hiernach konnte der Käufer davon ausgehen, dass es sich nicht um ein unverbindliches Angebot handeln würde (grundlegend BGH im sog. ricardo.de-Urteil).

Der Beklagte habe den Kaufvertrag nicht wirksam angefochten. Er habe seine Behauptung, dass er sich vertan habe und statt des Fensters "Startpreis" versehentlich die Option "Sofort-Kaufen" angeklickt habe, nicht bewiesen.

Schließlich stehe dem klägerischen Anspruch auch nicht entgegen, dass der Verkehrswert des Anhängers 1,- EUR übersteige.

Quelle: ra-online, AG Moers (vt/pt)

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