18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen auf azurblauem Grund die zwölf goldenen Sterne, wie sie auch in der Europaflagge zu finden sind, wobei in der Mitte ein Paragraphenzeichen zu sehen ist.

Dokument-Nr. 30858

Drucken
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beschluss22.09.2021

OLG legt EuGH Fragen zum Widerrufsrecht beim Kilome­ter­leasing vor

Das Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main (OLG) hat dem EuGH mit veröf­fent­lichtem Beschluss Fragen zum Bestehen eines Verbraucher- Widerrufsrechts nach Abschluss eines Kilometerl­easing­vertrages vorgelegt. Der EuGH wird um Auslegung der Verbrau­cher­rechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU) und der Fernabsatz-Richtlinie für Finanz­diens­tleistungen (RL 2002/65/EG) ersucht.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger leaste bei der Beklagten einen Neuwagen. Die Laufzeit des Vertrages betrug 48 Monate. Es war kein ordentliches Kündigungsrecht vorgesehen. Der Kläger sollte ein monatliches Entgelt zahlen. Die Beklagte räumte ihm eine Kaufoption zum regulären Vertragsende ein. Es bestand keine Abnah­me­ver­pflichtung des Klägers. Der Vertrag enthielt eine Regelung über die Laufleistung während der Leasingzeit, wobei für Minderkilometer seitens der Beklagten ein Ausgleich gezahlt werden sollte, während bei Mehrkilometern seitens der Kläger eine Vergütung zahlen sollte. Das kalkulatorische Risiko für den Wert des Fahrzeugs bei Vertragsende trug die Beklagte. Der Vertrag wurde unter ausschließ­licher Verwendung von Fernkom­mu­ni­ka­ti­o­ns­mitteln geschlossen (sog. Fernab­satz­vertrag). Der Kläger hat seine Vertrags­er­klärung widerrufen und verlangt mit der Klage die Rückabwicklung des Leasing­ver­trages. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.

BGH hatte Bestehen eines Widerrufsrechts nach § 506 BGB verneint

Das OLG hat nunmehr das Berufungs­ver­fahren ausgesetzt und gemäß Art. 267 Abs. 1, Abs. 2 AEUV dem EuGH Fragen zum Ausschluss und der Befristung eines fernab­satz­recht­lichen Widerrufsrechts zur Vorab­ent­scheidung vorgelegt. Der BGH habe das Bestehen eines Widerrufsrechts nach § 506 BGB verneint, begründet der Senat die Vorlage. Nach höchst­rich­ter­licher Rechtsprechung seien derartige Verträge nicht als sonstige entgeltliche Finan­zie­rungshilfe einzuordnen, da in ihnen keine Verpflichtung zum Erwerb des Leasing­ge­gen­standes vorgesehen sei und die Richtlinie 2008/48/EG (Zweite Verbrau­cher­kre­dit­verträge-Richtlinie) derartige Vertrags­ge­stal­tungen ausdrücklich aus dem Anwen­dungs­bereich herausnehme (Urteil vom 24.2.2021 - VIII ZR 36/20).

Fernab­satz­recht­liches Widerrufsrecht? – Eingreifen der Bereichs­ausnahme "Mietwagen"?

Damit hänge, so der Senat, der Ausgang des Rechtsstreits maßgeblich davon ab, ob dem Kläger ein fernab­satz­recht­liches Widerrufsrecht zustehe. Die Richtlinie 2011/83/EU, die insoweit mit § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB in deutsches Recht umgesetzt worden ist, nehme Dienst­leis­tungen im Bereich Mietwagen (Kraft­fahr­zeug­ver­mietung) zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum aus dem Anwen­dungs­bereich des fernab­satz­recht­lichen Widerrufsrechts heraus. Es stelle sich damit die Frage, ob in den Bereich der Mietwagen auch Leasingverträge mit Kilome­ter­ab­rechnung fallen, nachdem bei diesen Verträgen die Gebrauchs­über­lassung wie bei der reinen Miete im Vordergrund stehe und der EuGH zur Vorgängernorm entschieden habe, dass Automiet­verträge als Dienst­leis­tungen im Bereich „Beförderung“ anzusehen seien (vgl. EuGH, Urteil vom 10.3.2005 - C 336/03). Die oberge­richtliche Rechtsprechung zu dieser Frage sei uneinheitlich.

Ausschlussfrist und ist Kilome­ter­leasing Finanz­dienst­leistung?

Sollte der EuGH die vorgenannte Frage verneinen, sei zu klären, ob für die Ausübung des Widerrufsrechts eine Ausschlussfrist von 12 Monaten nach Ablauf der ursprünglichen Widerrufsfrist von 14 Tagen bestehe. Von diesem Ausschluss­tat­bestand habe § 356 Abs. 3 S. 3 BGB ausdrücklich Verträge über Finanz­dienst­leis­tungen ausgenommen. Finanz­dienst­leis­tungen würden in der Richtlinie 2002/65/EG als Dienst­leis­tungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung definiert. Nachdem bei der vorliegenden Art des Leasing­ver­trages der Finan­zie­rung­s­cha­rakter der Dienstleistung nicht im Vordergrund stehe, erwäge der Senat, das Vorliegen einer Finanz­dienst­leistung zu verneinen. Da die Frage nicht eindeutig zu beantworten sei, sei auch insoweit eine Vorlage an den EuGH veranlasst.

Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss30858

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI