28.04.2025
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
28.04.2025 
Sie sehen eine Mutter mit ihrem Kind.

Dokument-Nr. 35008

Sie sehen eine Mutter mit ihrem Kind.
Drucken
Beschluss12.07.2022Oberlandesgericht Frankfurt am Main1 UF 240/21
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2022, 1349Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2022, Seite: 1349
  • NJW 2022, 2944Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2022, Seite: 2944
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Rüsselsheim, Beschluss05.11.2021, 76 F 448/21 SO
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beschluss12.07.2022

Familiengericht muss sich in Kinder­schutz­verfahren unabhängig vom Kindesalter persönlichen Eindruck vom Kind verschaffenErgebnis der Kindesanhörung muss vermerkt werden

Das Familiengericht muss sich im Rahmen eines Kinder­schutz­verfahrens unabhängig vom Alter des Kindes einen persönlichen Eindruck vom Kind verschaffen und das Ergebnis dieser Kindesanhörung in einem Vermerk festhalten. Dies hat das Oberlan­des­gericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Rüsselsheim im Rahmen eines Kinder­schutz­ver­fahrens im Jahr 2021 den Kindeseltern Auflagen gemacht, ohne dass Kind anzuhören. Es nannte auch keine Gründe, warum es die Kindesanhörung unterlassen hatte. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts richtete sich die Beschwerde der Kindeseltern.

Pflicht zur Verschaffung eines persönlichen Eindrucks vom Kind

Das Oberlan­des­gericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Eltern. Das Familiengericht habe entgegen von § 159 FamFG es unterlassen, sich im Rahmen einer Kindesanhörung vom Kind einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. Selbst wenn das Kind noch nicht in der Lage ist, seinen Willen und seine Neigungen kundzutun, habe sich das Gericht in Kinderschutzverfahren einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. Dies umfasse die ausdrückliche Wahrnehmung des Kindes als eigenständige Persönlichkeit durch das Gericht und die kurze Beobachtung des Verhaltens des Kindes, um so Rückschlüsse auf seine Befindlichkeit ziehen zu können.

Anfertigung eines Vermerks über Kindesanhörung

Das Ergebnis der Kindesanhörung müsse vom Gericht vermerkt werden, so das Oberlan­des­gericht. Die wesentlichen Vorgänge seien im Vermerk aufzunehmen. Dazu gehöre, dass der persönliche Eindruck vom Kind und das Verhalten des Kindes im Vermerk geschildert und den Beteiligten dazu rechtliches Gehör gewährt werde.

Zurückweisung des Falls an das Amtsgericht

Der Fall wurde vom Oberlan­des­gericht an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss35008

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI