18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen vier farbige Figuren vor grünem Grund, welche von mehreren hellgrünen Figuren umringt werden.

Dokument-Nr. 15712

Drucken
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss24.04.2013

OLG Düsseldorf bestätigt die von der Bundes­netz­agentur festgesetzten Renditen für Gas- und StromnetzBundes­netz­agentur wählt gut vertretbare Bewer­tungs­methode

Das Oberlan­des­gericht Düsseldorf hat die von der Bundes­netz­agentur getroffene Festlegung der Sätze, mit denen Gas- und Strom-Netzbetreiber für den Zeitraum von 2009 bis 2013 ihr in die Netzstruktur investiertes Eigenkapital rechnerisch verzinsen dürfen, bestätigt.

Diese von der Bundesnetzagentur festgelegten Zinssätze werden von den Betreibern als Netzkosten veranschlagt, den Versorgern in Rechnung gestellt und von diesen schließlich an die Endverbraucher weitergegeben. Ihre Höhe hat daher mittelbar auch Auswirkungen auf den Strom- und Gaspreise, denn das Netzentgelt insgesamt macht für Haushaltskunden rund ein Fünftel dieser Preise aus (vgl. Jahresbericht 2011 der Bundes­netz­agentur).

Gas- und Strom-Netzbetreiber halten Satz von mehr als 11 % vor Steuern für angemessen

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Bundes­netz­agentur mit Beschluss vom 7. Juli 2008 einen als Netzkosten ansatzfähigen Zinssatz in Höhe von 9,29 % vor Steuern für Neuanlagen und von 7,56 % vor Steuern für Altanlagen festgelegt. Hiergegen hatten sich elf Gas- und Strom-Netzbetreiber gewandt, da sie einen Satz von mehr als 11 % vor Steuern für angemessen halten. Die Gasnetz­be­treiber hatten zudem eingewandt, die Inves­ti­ti­o­ns­risiken seien für sie größer als im Stromnetz, was durch einen entsprechend höheren Zinssatz berücksichtigt werden müsse.

OLG: Ermittelte Zinssätze sind angemessen

Das Oberlan­des­gericht Düsseldorf hat unter Berück­sich­tigung der Ergebnisse eines von ihm in Auftrag gegebenen Sachver­stän­di­gen­gut­achtens entschieden, dass die Bundes­netz­agentur eine gut vertretbare Bewer­tungs­methode gewählt hat und die ermittelten Zinssätze angemessen sind.

Beschwerden zahlreicher Netzbetreiber wegen Berech­nungs­methode für 2. Regulie­rungs­periode beim OLG anhängig

Die Bundes­netz­agentur hat die jetzt vom Oberlan­des­gericht bestätigte Berech­nungs­methode auch für die 2. Regulie­rungs­periode (Strom: 2014 - 2018, Gas 2013 - 2017) gewählt und dabei mit Rücksicht auf das allgemeine Zinsniveau etwas geringere Zinssätze festgelegt (Neuanlagen: 9,05 %, Altanlagen: 7,14 %). Hiergegen sind wiederum bereits Beschwerden zahlreicher Netzbetreiber beim Oberlan­des­gericht anhängig.

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss15712

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI