15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Gerichtshammer, der auf verschiedenen Geldscheinen liegt.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil07.10.2013

Bank ist auch gegenüber einer Kommune zu objektgerechter Beratung verpflichtetStadt Ennepetal obsiegt vor dem Oberlan­des­gericht Düsseldorf im Streit um Swap-Geschäfte

Banken sind auch einer Kommune gegenüber zu objektgerechter Beratung verpflichtet. Im Falle sogenannter Swap-Geschäfte (Zinswetten) muss die Bank insbesondere darüber aufklären, dass das Verlustrisiko der Kommune höher als das der Bank eingeschätzt wird. Dies hat das Oberlan­des­gericht Düsseldorf entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf aus dem vergangenen Jahr bestätigt. Dieses hatte festgestellt, dass die Stadt Ennepetal keine weiteren Zahlungen auf Swap-Geschäfte erbringen muss, welche sie 2007 und 2008 mit der WestLB abgeschlossen hatte.

Das Oberlan­des­gericht Düsseldorf bemängelte, die Bank habe nicht offengelegt, dass nach den finanz­ma­the­ma­tischen Simula­ti­o­ns­mo­dellen zum Zeitpunkt des Geschäfts­ab­schlusses ein Verlust zu Lasten der Stadt als wahrschein­licher galt. Nur dieser Umstand habe das Geschäft für die Bank überhaupt wirtschaftlich attraktiv gemacht und es ihr ermöglicht, die eigenen, somit besser eingeschätzten Chancen und Risiken alsbald gewinnbringend an andere Marktteilnehmer weiterzugeben. Die Bank habe sich folglich in einem gravierenden Inter­es­sen­ge­gensatz zu ihrem eigenen Kunden befunden und sei verpflichtet gewesen, die Stadt Ennepetal auf den für diesen negativen Marktwert des Geschäftes hinzuweisen.

Gemeinden nicht weniger schutzbedürftig als mittel­stän­dische Unternehmen

Die Grundsätze, die der BGH zur Beratungs- und Aufklä­rungs­pflicht bei Swap-Geschäften aufgestellt habe, seien dabei uneingeschränkt auch auf Geschäfte mit Kommunen anwendbar, so das Oberlan­des­gericht Düsseldorf. Städte und Gemeinden seien nicht weniger schutzbedürftig als mittel­stän­dische Unternehmen. Vertiefte Kenntnisse der Funktionsweise und Bewertung von Swap-Geschäften könnten auch bei ihnen nicht vorausgesetzt werden.

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16937

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI