18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 20792

Drucken
Beschluss01.07.2014Oberlandesgericht Dresden5 U 1890/13
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2014, 1069Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2014, Seite: 1069
  • MietRB 2014, 324Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB), Jahrgang: 2014, Seite: 324
  • NJW-RR 2015, 141Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2015, Seite: 141
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Landgericht Chemnitz, Urteil22.10.2013, 1 O 1237/12
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Dresden Beschluss01.07.2014

Bei Vereinbarung einer Quadrat­me­termiete führt Fläche­n­ab­weichung zur Reduzierung des MietzinsesMieter kann zu viel gezahlte Miete zurückfordern

Vereinbaren die Miet­vertrags­parteien, dass die Miete auf Basis der Nutzfläche berechnet werden soll, so liegt eine Quadrat­me­termiete vor. Weicht in einem solchen Fall die tatsächliche von der vereinbarten Nutzfläche ab, so kann der Mieter die zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Dresden hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Laut dem Mietvertrag schuldete der Mieter eines Seniorenwohn- und -pflegeheims einen Mietzins, der auf Basis der Nutzfläche errechnet wurde. Nach dem Mietvertrag wurde die Nutzfläche von ca. 1.450 qm mit einem bestimmten Geldbetrag multipliziert, der die pro Quadratmeter zu zahlende Miete darstellte. Nachträglich erfuhr jedoch der Mieter, dass die vereinbarte Nutzfläche von der tatsächlichen Nutzfläche abwich. Die Wohnfläche betrug nämlich nur ca. 1.334 qm. Der Mieter verlangte daraufhin die überzahlte Miete zurück. Da der Vermieter der Rückzah­lungs­auf­for­derung nicht nachkam, erhob der Mieter Klage. Das Landgericht Chemnitz gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Vermieters.

Anspruch auf Rückzahlung der überzahlten Miete bejaht

Das Oberlan­des­gericht Dresden bestätigte die erstin­sta­nzliche Entscheidung und wies daher die Berufung des Vermieters zurück. Aus Sicht des Gerichts haben die Mietver­trags­parteien eine echte Quadratmetermiete vereinbart, bei welcher die Mietfläche Grundlage für die Berechnung der zu zahlenden Miete darstellt. Da die vereinbarte Nutzfläche aber von der tatsächlichen Nutzfläche abgewichen sei, habe ein Anspruch auf Rückzahlung der überbezahlten Miete bestanden. Denn der Vermieter habe sich in einem solchen Fall ungerecht­fertigt bereichert.

Bei fehlender Quadrat­me­termiete begründet Fläche­n­ab­weichung Recht zur Mietminderung

Das Oberlan­des­gericht verwies zudem darauf, dass bei fehlendem Vorliegen einer echten Quadrat­me­termiete eine für den Mieter nachteilige Flächenabweichung ein Recht zur Mietminderung nach § 536 Abs. 1 BGB begründet. Wird nämlich die Miete nach dem Mietvertrag auf Grundlage der Mietfläche berechnet, so stelle jede Fläche­n­ab­weichung zu Lasten des Mieters einen erheblichen Mangel dar. Auf eine mindestens 10 prozentige Fläche­n­ab­weichung komme es in einem solchen Fall nicht an.

Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (zt/NJW-RR 2015, 141/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss20792

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI