18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 22944

Drucken
Beschluss20.10.2015Oberlandesgericht Celle18 UF 5/15
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 2016, 824Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2016, Seite: 824
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Celle Beschluss20.10.2015

Anspruch auf Famili­en­un­terhalt in Form einer monatlichen Geldrente infolge Unterbringung eines Ehegatten in PflegeheimNatural­un­terhalt wandelt sich nach Pflegeheim­unterbringung in Barunterhalt

Muss einer der Ehegatten in einem Pflegeheim untergebracht werden, so kann diesem gegen den anderen Ehegatten gemäß §§ 1360, 1360a BGB ein Anspruch auf Famili­en­un­terhalt in Form einer monatlichen Geldrente zustehen. Der Natural­un­terhalt wandelt sich nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft in einen Barunterhalt, wenn die eheliche Lebens­ge­mein­schaft nicht aufgehoben wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Celle hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem der 71-jährige Ehemann im November 2012 in einem Pflegeheim untergebracht wurde, beanspruchte dessen Betreuerin von der 70-jährigen Ehefrau die Gewährung eines Famili­en­un­terhalts in Form einer Geldrente. Da sich der Betreuer der Ehefrau weigerte dem nachzukommen, kam der Fall vor Gericht.

Anspruch auf Famili­en­un­terhalt in Form einer Geldrente

Das Oberlan­des­gericht Celle entschied zu Gunsten des Ehemanns. Ihm habe nach §§ 1360, 1360a BGB ein Anspruch auf Familienunterhalt in Form einer monatlichen Geldrente zugestanden. Zwar sei der Anspruch primär auf Erbringen von Natural­un­terhalt gerichtet. Bestehe jedoch die unmittelbare häusliche Gemeinschaft der Ehegatten nicht mehr, ohne dass ihre eheliche Lebens­ge­mein­schaft aufgehoben sei, wandle sich der Anspruch in einen Barunterhalt. Die Art des Famili­en­un­terhalts müsse angepasst werden, wenn die Eheleute infolge der Pflegebedürftigkeit eines Ehegatten nicht mehr einen gemeinsamen Haushalt führen können.

Famili­en­un­terhalt umfasst Kosten für Pflege

Der angemessene Famili­en­un­terhalt im Sinne von § 1360 a Abs. 1 BGB umfasse auch die Kosten, so das Oberlan­des­gericht, die durch die Pflege eines kranken oder behinderten Familien­an­ge­hörigen entstehen. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Pflege­leis­tungen durch einen ambulanten Pflegedienst oder in einem Pflegeheim sichergestellt werden.

Kein Anspruch auf Trennungs­un­terhalt

Nach Ansicht des Oberlan­des­ge­richts habe aber kein Anspruch auf Trennungs­un­terhalt gemäß § 1361 Abs. 1 BGB bestanden. Denn die Eheleute haben nicht getrennt gelebt im Sinne der Vorschrift. Sie haben zwar keinen gemeinsamen Haushalt geführt. Jedoch habe weiterhin die eheliche Lebens­ge­mein­schaft bestanden. Diese sei nicht durch die Pflege­be­dürf­tigkeit des Ehemanns aufgehoben worden.

Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (zt/FamRZ 2016, 824/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss22944

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI