24.11.2024
24.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 30664

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Urteil16.06.2021Oberlandesgericht Celle14 U 152/20
Vorinstanz:
  • Landgericht Hannover, Urteil12.08.2020, 7 O 151/18
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Celle Urteil16.06.2021

Keine Reduzierung der Kostenpauschale in Verkehrs­unfall­sachen aufgrund geringerer Kosten der KommunikationKostenpauschale in Höhe von 25 € im OLG-Bezirk Celle

Die geringeren Kosten der Kommunikation, insbesondere über das Internet, rechtfertigt nicht die Reduzierung der Kostenpauschale in Verkehrs­unfall­sachen. Dies hat das Oberlan­des­gericht Celle entschieden. Damit bleibt es bei der Kostenpauschale in Höhe von 25 € im OLG-Bezirk Celle.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einem Verkehrsunfall im September 2017 stritten sich die Unfall­be­tei­ligten vor dem Landgericht Hannover über die Zahlung von Schadensersatz. Unter anderem die von dem Kläger geltend gemachte Kostenpauschale in Höhe von 25 € stand im Streit. Die Beklagten waren der Meinung, dass diese aufgrund der gesunkenen Kosten für Kommunikation und insbesondere Internet in den letzten Jahren zu reduzieren sei. Nachdem das Landgericht eine Entscheidung getroffen hatte, musste das Oberlan­des­gericht Celle über die Kostenpauschale entscheiden.

Keine Reduzierung der Kostenpauschale

Das Oberlan­des­gericht Celle sah keine Veranlassung, die in seinem OLG-Bezirk übliche Kostenpauschale in Höhe von 25 € abzuändern. Mit der Reduzierung der Internetkosten werden die die von der Unkos­ten­pau­schale abgedeckten Kosten nach Auffassung des Gerichts nur unzureichend erfasst. Es sei unzutreffend allgemein von niedrigeren Kosten zu sprechen. So müsse etwa das beschädigte Fahrzeug in die Werkstatt gebracht werden. Zudem seien Fahrten der Geschädigten zu ihren Anwälten üblich. Dadurch entstehen Fahrtkosten, die in den letzten Jahren aufgrund hoher Benzinpreise gestiegen seien. Zudem seien die Stromkosten, an denen die digitale Kommunikation teilhat, gravierend gestiegen. Auch seien Portokosten gestiegen.

Pauschalisierte Kostenschätzung erspart mühevolle und unver­hält­nis­mäßigen Streit um Kleinpositionen

Durch die pauschalisierte Kostenschätzung werde den Parteien der oft mühevolle und unver­hält­nis­mäßige Streit um Kleinpositionen erspart, so das Oberlan­des­gericht. Im Massengeschäft der Verkehr­s­un­fa­ll­be­a­r­beitung stehe die Pauscha­li­sierung im Interesse aller an der Abwicklung Beteiligter. Daher verbiete es sich dem Sinn und Zweck der Pauschale nach, allgemeine Preis­ent­wick­lungen aus einem Kostensektor herauszustellen, um eine Veränderung der Höhe in die eine oder andere Richtung insgesamt zu erreichen.

Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

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