15.11.2024
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Oberlandesgericht Brandenburg Beschluss21.02.2012

Ehefrau hat nach über 30jähriger Ehe und Ausbil­dungs­abbruch unbefristeten Unter­halts­an­spruchEhemann muss ehebedingte Nachteile unbefristet und ohne Abzüge ausgleichen

Das Oberlan­des­gericht Brandenburg hat entschieden, dass eine Ehefrau, die wegen der Kinder ihre Ausbildung unterbrochen hat und nach 30 Jahren Ehe von ihrem Mann geschieden wurde, Anspruch auf unbefristeten Unterhalt von ihrem Ex-Ehemann hat. Einen Anhaltspunkt dafür, dass die Ehefrau ohne die Ehe, die Kinderbetreuung und die in der Ehe praktizierte Rollen­ver­teilung auch heute ungelernten Tätigkeiten nachgehen würde, konnte das Gericht nicht erkennen.

Seit der Reform des Unter­halts­rechts zum 1.1.2008 gilt im Bereich des Geschie­de­nen­un­terhalts der Grundsatz der Eigen­ver­ant­wortung. Allerdings hat der geringer verdienende geschiedene Ehegatte einen Unterhaltsanspruch, wenn er mit seinen Einkünften den bisherigen Lebensstandard nicht aufrecht­er­halten kann. Das ist der so genannte Aufsto­ckungs­un­terhalt. Die Höhe berechnet sich nach der Diffe­renz­methode. Dabei erhält der weniger verdienende geschiedene Ehegatte 3/7 des Unter­schied­be­trages zwischen den monatlichen Einkünften als Unterhalt.

Berufs­aus­bildung mit Berufsabschluss nach Schwangerschaft und Eheschließung bis heute nicht nachgeholt

Die heute 50jährige Ehefrau des zugrunde liegenden Streitfalls brach im Alter von 17 Jahren ihre Ausbildung zur Gärtnerin ab, weil das erste gemeinsame Kind geboren wurde. Nach der Eheschließung holte sie bis heute keine Berufsausbildung mit einem Berufsabschluss nach. Sie betreute vielmehr die beiden Kinder, übte verschiedene Neben­tä­tig­keiten aus und absolvierte einige Weiter­bil­dungs­ver­an­stal­tungen. Derzeit kann sie monatlich 1.000 Euro verdienen. Der Ehemann ist vollschichtig als Kraftfahrer tätig und verdient rund 1.500 Euro monatlich.

Amtsgericht spricht Ehefrau monatlich zu zahlenden nachehelichen Unterhalt zu

Das Amtsgericht hat die Ehe, die über 30 Jahre hielt, geschieden und den Versor­gungs­aus­gleich durchgeführt. Außerdem hat es der Ehefrau monatlich zu zahlenden nachehelichen Unterhalt zugesprochen.

Exmann: Ehefrau wäre auch ohne Ehe ohne Berufsabschluss geblieben

Gegen die Verpflichtung zur Unter­halts­zahlung hat sich der Ehemann mit seiner Beschwerde gewendet. Er will keinen Unterhalt zahlen bzw. seine Verpflichtung auf einen angemessenen Zeitraum befristen. Er trägt vor, seine geschiedene Ehefrau wäre auch ohne die Ehe ohne Berufsabschluss geblieben.

Ehefrau hätte unter anderen Umständen Ausbildung voraussichtlich regulär abgeschlossen

Das Oberlan­des­gericht Brandenburg hat die Entscheidung des Amtsgerichts im Grundsatz bestätigt. Zur Begründung führte das Oberlan­des­gericht aus, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Ehefrau ohne die Ehe, die Kinderbetreuung und die in der Ehe praktizierte Rollen­ver­teilung auch heute ungelernten Tätigkeiten nachgehen würde. Die Ehefrau habe sich bereits ein Jahr in der Berufs­aus­bildung befunden und hätte sie nach allgemeiner Erfahrung auch abgeschlossen. Es sei davon auszugehen, dass sie als Landschafts­gärtnerin jedenfalls ein ähnlich hohes Einkommen wie ihr Ehemann hätte erzielen können. Der Ehemann müsse den in dem Einkom­mens­un­ter­schied liegenden ehebedingten Nachteil deshalb angesichts der über 30jährigen Dauer der Ehe unbefristet und ohne Abzüge ausgleichen.

Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg/ra-online

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