21.11.2024
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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil30.08.2011

Nieder­säch­sisches OVG: Anlieger an CASTOR-Trans­port­strecken können Beförderungs­genehmigung nicht gerichtlich prüfen lassenEinschlägige Vorschriften des Atomgesetzes räumen Anwohnern keine klagefähige Rechtsposition ein

Anlieger an CASTOR-Trans­port­strecken haben keine klagefähige Rechtsposition, um Beförderungs­genehmigungen gerichtlich prüfen zu lassen. Dies entschied das Nieder­säch­sische Oberverwaltungs­gericht in einem Berufungs­ver­fahren und wies die Klagen von zwei Anwohnern ab, mit denen diese die Rechts­wid­rigkeit der atomrechtlichen Genehmigung für den CASTOR-Transport im November 2003 feststellen lassen wollten.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Bundes­ver­fas­sungs­gericht dem Nieder­säch­sischen Oberver­wal­tungs­gericht mit Beschluss vom Januar 2009 aufgegeben, die Frage des Rechtsschutzes von Anwohnern der Trans­port­strecke in einem Berufungs­ver­fahren zu prüfen, nachdem das Bundes­ver­wal­tungs­gericht seine Dritt­schutz­recht­sprechung hinsichtlich atomrechtlicher Anlagen im Jahr 2008 modifiziert hatte.

OVG verneint Klagerecht von Anwohnern der Trans­port­strecke

Das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht hat ein Klagerecht von Anwohnern der Trans­port­strecke verneint und ausgeführt: Die einschlägigen Vorschriften des Atomgesetzes schützen die Kläger als Teil der Allgemeinheit vor den Gefahren ionisierender Strahlung, räumen ihnen aber insoweit eine klagefähige Rechtsposition nicht ein. Die anzuwendenden gefahr­gut­recht­lichen Regelungen legen die einzuhaltenden Grenzwerte nach einem anderen System fest als die Strah­len­schutz­ver­ordnung, sodass die Rechtsprechung zur Klagebefugnis gegen Genehmigungen von ortsfesten Anlagen oder Zwischenlagern trotz ähnlich oder gleich formulierter Geneh­mi­gungs­vor­aus­set­zungen auf Trans­port­ge­neh­mi­gungen nicht übertragen werden kann. Anders als bei ortsfesten Anlagen ist hier ein nicht näher bestimmbarer Teil der Bevölkerung betroffen. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat im Jahr 2010 234 Transporte mit Kernbrenn­stoffen genehmigt. Insgesamt fallen jährlich über 400.000 Transporte radioaktiver Stoffe an, wobei der weit überwiegende Teil zu Mess- und Forschungs­zwecken sowie für medizinische Anwendungen benötigt wird.

Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online

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