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- JA 2012, 319 (Timo Hebeler)Zeitschrift: Juristische Arbeitsblätter (JA), Jahrgang: 2012, Seite: 319, Entscheidungsbesprechung von Timo Hebeler
- Bundesverwaltungsgericht: Anwohner können sich gegen Atomzwischenlager wehrenBundesverwaltungsgericht, Urteil10.04.2008, BVerwG 7 C 39.07
- Bundesverwaltungsgericht erlaubt atomare Zwischenlager in BayernBundesverwaltungsgericht, Beschluss24.08.2006, 7 B 38.06 u.a.
- Versammlungsverbot der Stadt Karlsruhe anlässlich des CASTOR-Transports rechtmäßigVerwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss15.02.2011, 1 S 361/11 und 1 S 364/11
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil30.08.2011
Niedersächsisches OVG: Anlieger an CASTOR-Transportstrecken können Beförderungsgenehmigung nicht gerichtlich prüfen lassenEinschlägige Vorschriften des Atomgesetzes räumen Anwohnern keine klagefähige Rechtsposition ein
Anlieger an CASTOR-Transportstrecken haben keine klagefähige Rechtsposition, um Beförderungsgenehmigungen gerichtlich prüfen zu lassen. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem Berufungsverfahren und wies die Klagen von zwei Anwohnern ab, mit denen diese die Rechtswidrigkeit der atomrechtlichen Genehmigung für den CASTOR-Transport im November 2003 feststellen lassen wollten.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Bundesverfassungsgericht dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom Januar 2009 aufgegeben, die Frage des Rechtsschutzes von Anwohnern der Transportstrecke in einem Berufungsverfahren zu prüfen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht seine Drittschutzrechtsprechung hinsichtlich atomrechtlicher Anlagen im Jahr 2008 modifiziert hatte.
OVG verneint Klagerecht von Anwohnern der Transportstrecke
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat ein Klagerecht von Anwohnern der Transportstrecke verneint und ausgeführt: Die einschlägigen Vorschriften des Atomgesetzes schützen die Kläger als Teil der Allgemeinheit vor den Gefahren ionisierender Strahlung, räumen ihnen aber insoweit eine klagefähige Rechtsposition nicht ein. Die anzuwendenden gefahrgutrechtlichen Regelungen legen die einzuhaltenden Grenzwerte nach einem anderen System fest als die Strahlenschutzverordnung, sodass die Rechtsprechung zur Klagebefugnis gegen Genehmigungen von ortsfesten Anlagen oder Zwischenlagern trotz ähnlich oder gleich formulierter Genehmigungsvoraussetzungen auf Transportgenehmigungen nicht übertragen werden kann. Anders als bei ortsfesten Anlagen ist hier ein nicht näher bestimmbarer Teil der Bevölkerung betroffen. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat im Jahr 2010 234 Transporte mit Kernbrennstoffen genehmigt. Insgesamt fallen jährlich über 400.000 Transporte radioaktiver Stoffe an, wobei der weit überwiegende Teil zu Mess- und Forschungszwecken sowie für medizinische Anwendungen benötigt wird.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2011
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
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