21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen verschiedene Szenen aus der Wirtschaftswelt und ein zentrales Paragrafenzeichen.
ergänzende Informationen

Landgericht Dessau-Roßlau Urteil25.01.2013

Irreführende Werbeaussagen für ein Motoröl-Aufbe­rei­tungs­ver­fahren an Stelle eines Ölwechsels gerichtlich untersagtWirksamkeit der „Öldialyse“ als Äquivalent zu den vorge­schriebenen Ölwechseln nicht nachgewiesen

Der Hersteller einer als "Öldialyse" bezeichneten Apparatur zur Reinigung von Motorenölen darf eine ganze Reihe von Werbeaussagen nicht mehr verwenden, die allesamt dem Leser suggerierten, der von den Fahrzeug­her­stellern vorgeschriebene Ölwechsel sei weitgehend obsolet geworden, da die "Öldialyse" in der Lage sei, das vorhandene Altöl soweit zu filtern, dass es in den Motor zurückgeführt ebenso gut wie neues Öl sei. Dies entschied das Landgericht Dessau-Roßlau auf Antrag der Wettbe­wer­bs­zentrale.

In dem vorzuliegenden Fall beanstandete die Wettbe­wer­bs­zentrale nach kritischen Äußerungen aus Fachkreisen die Werbung für dieses System, verbunden mit der Aufforderung an den Hersteller, wissen­schaftlich gesicherte Nachweise für die Wirksamkeit zu erbringen. Da dieses außer­ge­richtlich nicht gelang, wurde Klage zum Landgericht Dessau-Roßlau erhoben, die zu dem nunmehr vorliegenden Urteil führte, wonach der Beklagten unter Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro untersagt wurde, weiter zu werben mit Aussagen wie „Das so gereinigte Öl erfüllt dann genauso seine Schmierfunktion für den Motor wie neues. Ein ähnliches Verfahren hat sich vielfach bewährt.“ oder aber „Werden die Additive bei der Öldialyse nicht entfernt? Die Additive sind zu klein, um bei der Öldialyse rausfiltriert zu werden…“. Ebenfalls untersagt wurde die Angabe „Die Firma … garantiert die Schmier­fä­higkeit des gereinigten Öls unter Einhaltung der entsprechenden Spezifikationen der Motoren­her­steller.“ sowie der Hinweis „Die Gewährleistung bleibt erhalten, auch wenn Sie die Öldialyse einsetzen.“

Beklagte erbringt keinen hinreichenden Nachweis

Das Landgericht Dessau-Roßlau folgte mit diesem Verbot weitestgehend der Argumentation der Wettbe­wer­bs­zentrale, wonach von der insoweit beweis­pflichtigen Beklagten ein hinreichender Nachweis nicht erbracht sei, dass die „Öldialyse“ gegenüber dem herkömmlichen Ölwech­sel­ver­fahren völlig gleichwertig und deshalb geeignet sei, die vorgesehenen Ölwech­sel­in­tervalle zu ersetzen.

Gefährdung der Gewähr­leis­tungs­ansprüche bei etwaigen Motorschäden

Auch die von der Beklagten getroffene Behauptung, die Gewähr­leis­tungs­rechte blieben bei Anwendung der Öldialyse erhalten, enthält nach Auffassung des Landgerichts unvollständige Angaben über die Risiken der angebotenen Öldialyse einerseits und zu Verbrau­cher­rechten andererseits. Auch hierbei ging das Gericht davon aus, dass nach der Werbung der Beklagten die Öldialyse die vorge­schriebenen Ölwech­sel­in­tervalle ersetzen solle. Dies führt aber dazu, dass der Verbraucher die Einhaltung von Service-Intervallen einschließlich Ölwechsel nicht mehr nachweisen kann und er damit in aller Regel seine Gewähr­leis­tungs­ansprüche bei etwaigen Motorschäden gefährdet. Schon das Verschweigen einer solchen Gefährdungslage begründet nach Ansicht des Landgerichts den Irrefüh­rungs­vorwurf und stellt eine unlautere Geschäftspraxis dar.

Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil15164

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI