21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil der Glaskuppel und einen Turm des Reichstagsgebäudes in Berlin.
ergänzende Informationen

Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss27.08.2015

Landtags­abgeordneten der NPD darf nicht generell der Zugang zu Aufnahme­einrichtungen für Flüchtlinge verwehrt werdenZulässig sind Beschränkungen zu Tag, Dauer und Ablauf des Besuchs sowie weitere Auflagen zum Schutz der Flüchtlinge

Landtags­abgeordneten der NPD darf nicht generell der Besuch zu Aufnahme­einrichtungen für Flüchtlinge verwehrt werden. In Anbetracht möglicher Gefahren für die Flüchtlinge angesichts der politischen Orientierung der Abgeordneten ist es aber zulässig, Beschränkungen hinsichtlich des Tages, der Dauer und des Ablaufs des Besuchs sowie weitere Auflagen zu erlassen. Dies hat das Verfas­sungs­gericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einige Abgeordnete der NPD-Fraktion des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigten eine Aufnah­me­ein­richtung für Flüchtlinge zu besuchen. Sie wollten sich einen persönlichen Eindruck von den Zuständen in der Einrichtung verschaffen sowie mit Angestellten und Bewohnern sprechen. Der Innenminister des Landes untersagte jedoch im Juli 2015 einen solchen Besuch. Er begründete dies damit, dass angesichts der politischen Auffassung der Abgeordneten die Flüchtlinge sowie die Funkti­o­ns­fä­higkeit der Einrichtung gefährdet seien. Die NPD-Abgeordneten hielten das Besuchsverbot für rechtswidrig und erhoben daher Klage.

Landtags­ab­ge­ordneten steht Anspruch auf Zugang zu Einrichtungen des Landes zu

Das Verfas­sungs­gericht Mecklenburg-Vorpommern entschied zu Gunsten der NPD-Landtags­ab­ge­ordneten. Es verwies darauf, dass den Abgeordneten des Landtags nach der Landes­ver­fassung grundsätzlich ein Anspruch darauf zustehe, sich über Einrichtungen des Landes zu informieren und diese zu besuchen. Dieser Anspruch werde aus Sicht des Gerichts ausgeschlossen, wenn einem Abgeordneten allein wegen der von ihm inhaltlich vertretenen politischen Auffassung generell und dauerhaft der Zugang zu Landes­ein­rich­tungen verwehrt wird. Das Besuchsverbot des Landes­in­nen­mi­nisters sei daher verfassungswidrig gewesen.

Zulässigkeit von Maßnahmen zum Schutz der Flüchtlinge

Nach Auffassung des Verfas­sungs­ge­richts sei der Innenminister aber berechtigt zum Schutz der Flüchtlinge, Vorgaben beispielsweise zu Tag, Dauer und Ablauf des Besuchs oder räumliche Beschränkungen sowie sonstige Auflagen zu machen, wie etwa das Verbot von Filmaufnahmen.

Quelle: Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss21564

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI