15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen das Schild des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil20.06.2007

Gesetzlich Kranken­ver­si­cherte haben Anspruch auf "Lorenzo's Öl"Lorenzo's Öl ist Ferti­g­a­rz­nei­mittel

“Lorenzo's Öl” ist eine Spezi­a­l­öl­mi­schung zum Einnehmen und bei einer seltenen unheilbaren Fettstoff­wech­sel­krankheit die einzige Möglichkeit, das Auftreten schwerer Nerven­schä­di­gungen zu verzögern oder aufzuhalten. Die Kosten für eine Versorgung mit “Lorenzo's Öl” betragen monatlich deutlich unter 1000 Euro. Die Krankenkasse des Klägers hatte eine Versorgung mit “Lorenzo's Öl” trotz ärztlicher Verordnung abgelehnt, weil es sich um ein diätisches Lebensmittel handele, für das die Krankenkasse nicht zuständig sei. Die Klage beim Sozialgericht blieb ohne Erfolg.

Das Landes­so­zi­al­gericht Sachsen-Anhalt hat „Lorenzo´s Öl“ als Ferti­g­a­rz­nei­mittel eingestuft. Unerheblich für eine ärztliche Verordnung sei, dass hierfür keine arznei­mit­tel­rechtliche Zulassung vorliege. Nach der Rechtsprechung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts könnten für gesetzlich Kranken­ver­si­cherte ausnahmsweise bei einer lebens­be­droh­lichen und regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung auch nicht zugelassene Arzneimittel verordnet werden (vgl. Bundes­ver­fas­sungs­gericht, Beschluss v. 06.12.2005 - 1 BvR 347/98 -).

Zwar liege hier keine unmittelbar lebens­be­drohliche Krankheit vor, aber es sei von einer konti­nu­ier­lichen Verschlech­terung über Jahrzehnte auszugehen. Da eine andere medizinische Behandlung ausscheide und „Lorenzo's Öl“ langjährig erprobt sei, bestehe nach Auffassung des Gerichts eine notstand­s­ähnliche Lage. Die Verordnung von „Lorenzo's Öl“ entspreche auch den Grundsätzen der Qualität und der Wirtschaft­lichkeit. Daher müsse die Krankenkasse des Klägers die Behand­lungs­kosten übernehmen.

Die Revision ist beim Bundes­so­zi­al­gericht anhängig.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 01/08 des LSG Sachsen-Anhalt vom 22.01.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5494

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI