18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urteil06.06.2018

Trainer einer Fußba­ll­mann­schaft war versi­che­rungs­pflichtigBetriebsprüfung ergibt Nachzahlung in Höhe von 15.000 €

Ein späterer Erstligatrainer war in seiner Zeit als Trainer eines Landesligisten sozia­l­ver­si­che­rungs­pflichtig. Dies hat das Landes­so­zi­al­gericht Niedersachsen-Bremen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zu Beginn seiner Laufbahn schloss der Fußballlehrer einen Honorarvertrag mit dem klagenden Verein. Als Grundstein seiner Entwicklung wollte er sich dort einen eigenen Namen machen indem er die mittlerweile sechstklassige erste Herren­mann­schaft wieder zum Erfolg führte. Im Gegensatz zu seinen angestellten Vorgängern und Nachfolgern war nach dem Inhalt des Vertrags eine Selbständigkeit festgelegt. Dies tat der Verein auch in Vorahnung der kommenden Karriere.

Deutsche Renten­ver­si­cherung geht von sozia­l­ver­si­che­rungs­pflichtigen Beschäftigung aus

In einer späteren Betriebsprüfung gelangte die Deutsche Renten­ver­si­cherung (DRV) jedoch zu dem Ergebnis einer abhängigen und damit sozia­l­ver­si­che­rungs­pflichtigen Beschäftigung. Gegen die Nachforderung von rd. 15.000,- € klagte der Verein mit dem Argument, der Trainer habe seine Mannschaft eigen­ver­ant­wortlich und weisungsfrei trainiert. Er habe sich dort eine Basis für anspruchs­vollere Aufgaben verschafft und sei damit unternehmerisch tätig gewesen. Außerdem habe er noch weitere freiberufliche Tätigkeiten als Spielerberater und Scout ausgeübt, die den überwiegenden Teil seines Einkommens ausgemacht hätten.

Kein eigenes Unter­neh­mer­risiko vom Trainer zu tragen

Das LSG hat die Rechts­auf­fassung der DRV bestätigt. Es hat die Trainer­tä­tigkeit als sozia­l­ver­si­che­rungs­pflichtige Beschäftigung bewertet. Der Trainer sei unter der Verantwortung des Vorstandes in das Zusammenwirken einer Vielzahl von Personen eingebunden gewesen und habe kein eigenes Unter­neh­mer­risiko getragen. Er sei auch weisungs­ab­hängig gewesen, da der Verein die Leistungen des Trainers durch Einzelangaben habe konkretisieren können.

Verein trägt Risiko über rechtlichen Irrtum

Es komme nicht darauf an, dass dieses vertragliche Recht nicht ausgeübt worden sei. Ebenso wenig komme der äußeren Bezeichnung als Honorarvertrag eine Bedeutung zu. Der Verein trage letztendlich das Risiko eines Irrtums über die Rechtslage und müsse im Zweifelsfall rechtzeitig ein Status­fest­stel­lungs­ver­fahren durchführen.

Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil26192

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI