18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 9835

Drucken
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil22.06.2010

Hartz IV: Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Schüler­aus­tauschSoziale Ausgrenzung des Schülers wie bei einer Klassenfahrt nicht zu erwarten

Schüler, die Arbeits­lo­sengeld II ("Hartz IV") beziehen, haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten eines Schüler­aus­tausches, wenn an dem Austausch nur wenige speziell ausgewählte Schüler teilnehmen. Dies entschied das Landes­so­zi­al­gericht Baden-Württemberg.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der inzwischen volljährige Schüler, dessen Familie Arbeits­lo­sengeld II bezieht, im Herbst 2009 an einem von der Kultus­mi­nis­ter­kon­ferenz und vom Goethe Institut geförderten Austausch­programm mit einer High-School in Arizona teilgenommen. Hierfür war er als einer von 16 Schülern seiner Jahrgangsstufe wegen seiner guten schulischen Leistungen und wegen seines sozialen Engagements ausgewählt worden. Der einmonatige Aufenthalt in den USA beinhaltete den Besuch der High-School und eine einwöchige Studienfahrt durch Arizona, Utah und Kalifornien. Die Kosten für der Reise, die der Kläger auf 1.650,- € bezifferte, hatten ihm frühere Geschäfts­freunde seines Vaters vorfinanziert. Diese Kosten wollte der zuständige Landkreis nicht übernehmen.

Kostenübernahme nur bei Klassenfahrten möglich

Zu Recht, entschieden die Stuttgarter Richter und bestätigten damit die erstin­sta­nzliche Entscheidung des Sozialgerichts Freiburg. Empfänger von Arbeits­lo­sengeld II hätten zwar einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten von Klassenfahrten; um eine solche habe es sich hier aber nicht gehandelt. Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung sei es, die soziale Ausgrenzung von Schülern aus einkom­mens­schwachen Familien verhindern. Eine derartige Ausgrenzung sei aber nicht zu befürchten wenn - wie hier - nur wenige ausgewählte Schüler an einem Austausch­programm teilnehmen.

§ 23 SGB II - Abweichende Erbringung von Leistungen

Erläuterungen
...

(3) Leistungen für

...

3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schul­recht­lichen Bestimmungen sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht.

...

Quelle: ra-online, LSG Baden-Württemberg

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9835

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI