18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture
ergänzende Informationen

Landgericht Osnabrück Urteil28.08.2019

LG Osnabrück weist Klage gegen BMW wegen vermeintlicher Abgas­ma­ni­pu­lation abAnhaltspunkte für angebliche Manipulationen an Abgasreinigung des Fahrzeugs müssen in jedem Einzelfall konkrete dargelegt werden

Viele Halter von Diesel­fahr­zeugen beschreiten derzeit den Klageweg, weil sie bei ihrem Fahrzeug verbotene Manipulationen an der Abgasreinigung vermuten. Das Landgericht Osnabrück hat jedoch deutlich gemacht, dass bei Klagen gegen einen Fahrzeug­her­steller in jedem Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für die angeblichen Manipulationen an der Abgasreinigung des Fahrzeugs dargelegt werden müssen.

Im zugrunde liegenden Verfahren ging es um eine Klage gegen den Hersteller BMW. Der aus Hilter stammende Eigentümer eines BMW X3 verlangte vom Hersteller den Kaufpreis von annähernd 50.000 Euro zurück, den er im Jahr 2011 für das Fahrzeug gezahlt hatte. Im Gegenzug bot er an, das Fahrzeug an BMW herauszugeben.

Hersteller verweist auf Einhaltung der Abgasgrenzwerte gemäß maßgeblicher Prüfstandwerte

Der Kläger machte geltend, dass alle Fahrzeuge des Herstellers aus den Jahren 2006 bis 2017/18 im Hinblick auf die Abgaswerte manipuliert seien. Die Abgasreinigung sei gezielt für Prüfstandtests optimiert. Der beklagte Hersteller verteidigte sich gegen die Klage. Er verwies darauf, dass in dem maßgeblichen Zeitraum für die Einhaltung der Abgasgrenzwerte nun einmal die Prüfstandwerte maßgeblich gewesen seien. Dies habe u.a. die EU-Kommission ausdrücklich bestätigt. Verbotene Mittel seien bei der Optimierung der Abgasreinigung nicht zum Einsatz gekommen.

Substantielle Argumente über vorliegende verbotene Manipulation der Abgasreinigung nicht ausreichend vorgetragen

Das Landgericht Osnabrück folgte in seiner Entscheidung der Argumentation des Herstellers. Der Kläger habe keinerlei substantielle Argumente nennen können, weshalb bei seinem Fahrzeug eine verbotene Manipulation der Abgasreinigung vorliegen sollte. So habe er zunächst behauptet, die Zuleitung von Harnstoff (AdBlue) zur Abgasbehandlung in seinem Fahrzeug werde im Realbetrieb abgeschaltet. Er habe dann aber zugeben müssen, dass bei seinem Fahrzeug überhaupt kein AdBlue-System verbaut sei. Weiter habe er geltend gemacht, dass im aktuellen X3-Modell ein deutlich aufwendigeres System zur Abgasreinigung zum Einsatz komme als in seinem Fahrzeug. Das lasse aber keinen Rückschluss auf Manipulationen bei älteren Fahrzeugen zu, so das Landgericht. Denn das neue Modell müsse auch deutlich strengeren gesetzlichen Vorschriften genügen. Den Behauptungen des Klägers stehe außerdem entgegen, dass bei dem konkreten Modell weder das Kraft­fahrt­bun­desamt noch die Staats­an­walt­schaft München I eine Manipulation festgestellt hätten.

Quelle: Landgericht Osnabrück/ra-online (pm/kg)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil27900

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI