21.11.2024
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Dokument-Nr. 32831

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Beschluss18.04.2023Landgericht Osnabrück18 Qs 13/23
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Landgericht Osnabrück Beschluss18.04.2023

AG Lingen muss über den Erlass eines Strafbefehls wegen der Bedrohung eines Regio­na­l­po­li­tikers neu entscheiden"Ich hoffe, sie werden alle brennen" ist nicht metaphorisch gemeint

Das Landgericht Osnabrück hat den Beschluss des Amtsgerichts Lingen (Ems), mit dem der Erlass eines Strafbefehls wegen der Drohung gegenüber einem Regio­na­l­po­litiker abgelehnt worden war, aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Immer häufiger werden Politikerinnen und Politiker auch im direkten Gespräch verbal attackiert. So auch ein Regio­na­l­po­litiker aus dem Emsland, dem gegenüber der Anrufer am Ende eines Telefonats, in dem er sich zunächst über die aktuelle politische Lage beschwert haben soll, geäußert haben soll "Ich hoffe, wir kriegen einen richtig heißen Herbst, und Sie werden alle brennen". Die Staats­an­walt­schaft Osnabrück beantragte daraufhin den Erlass eines Strafbefehls wegen Bedrohung mit einer Sanktion von 60 Tagessätzen zu je EUR 20,00.

AG: Wort „brennen“ bloß metaphorisch gemeint

Das Amtsgericht Lingen (Ems) lehnte den Erlass eines Strafbefehls mit der Begründung ab, das ein hinreichender Tatverdacht einer Straftat sei nicht gegeben. Das Wort "Brennen" sei metaphorisch zu verstehen. Gemeint sei, dass die Politik mit Druck zu rechnen habe. Im Übrigen habe der Anrufer kein zukünftiges Übel in Aussicht gestellt, auf dessen Eintritt er Einfluss habe oder zu haben vorgebe. Der Erlass des Strafbefehls wurde demnach aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Gegen die Ablehnung legte die Staats­an­walt­schaft sofortige Beschwerde ein, über die nun das Landgericht entschieden hat.

LG: Äußerung ist ernstzunehmende Bedrohung

Das LG hat die Rechts­auf­fassung des AG Lingen (Ems) nicht geteilt. Zur Begründung hat das LG ausgeführt, dass der Erlass eines Strafbefehls unter anderem nur dann nicht in Betracht komme, wenn aufgrund der Ermittlungen von vornherein feststehe, dass der überwiegend wahrscheinliche Tatvorgang nicht strafbar sei. Das Amtsgericht habe zu Unrecht der streitigen Äußerung den Charakter einer objektiv ernst­zu­neh­menden Bedrohung abgesprochen. Die in Aussicht gestellte Handlung brauche der Täter nicht wirklich planen und dazu auch nicht in der Lage sein. Ausreichend sei, wenn nach seiner Vorstellung bei dem Bedrohten, und zwar aus Sicht eines objektiven Betrachters, der Eindruck der Ernstlichkeit vermittelt werde. Die von dem Angeschuldigten getätigte Äußerung vermittele nicht nur dessen Unzufriedenheit mit der Politik, sondern sanktioniere diese mit seiner Erwartung, dass die politisch Handelnden persönlich von Unzufriedenen zur Verantwortung gezogen werden.

„Sie werden alle brennen“ keine Metapher

Nach Auffassung der Kammer habe insbesondere die Drohung "Sie werden alle brennen" aus Sicht eines objektiven Betrachters nicht nur metaphorischen Charakter, sondern lasse in nicht unerheblichem Maße erwarten, dass von dem Angeschuldigten zumindest unterstützte Brandanschläge auf politische Einrichtungen oder Mandatsträger die Quittung für eine aus Sicht des Angeschuldigten verfehlte Politik sein sollen. Insbesondere unter Berück­sich­tigung der zahlreichen Bedrohungen von Politikerinnen und Politikern in den letzten Monaten würden die Gesamtumstände durchaus den Eindruck der Ernstlichkeit der Äußerung vermitteln, so das LG.

Quelle: Landgericht Osnabrück, ra-online (pm/ab)

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