24.11.2024
24.11.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture
ergänzende Informationen

Landgericht Nürnberg-Fürth Urteil

LG Nürnberg-Fürth: Schriftgröße für Grund­prei­s­angaben bei Netto Supermarkt zu kleinDeutlich lesbare Grund­prei­s­angaben sind unverzichtbare Einkaufshilfen für Verbraucher

Die Grund­prei­s­angabe auf Preisschilden in Lebens­mit­tel­märkten soll Kunden als Bezugsgröße zum Vergleich des eigentlichen Warenpreises dienen. Die verwendete Schriftgröße bei der Grund­prei­s­angabe in den Supermärkten der Netto Marken-Discount AG ist jedoch nicht deutlich lesbar und verstößt daher gegen die Preis­an­ga­ben­ver­ordnung. Dies entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth.

Die Verbrau­cher­zentrale Nordrhein-Westfalen hatte bereits die Super­ma­rkt­ketten Kaiser´s und Kaufland abgemahnt und von einer verbesserten Lesbarkeit ihrer Grund­prei­s­angaben in ihren Geschäften überzeugt. Nun bestätigte auch das Landgericht Nürnberg-Fürth im Hinblick auf die Preis­schild­ge­staltung der Netto Marken-Discount AG die Auffassung, dass deutlich lesbare Grund­prei­s­angaben unverzichtbare Einkaufshilfen für Verbraucher sind.

Grund­prei­s­angaben dürfen nicht im Miniformat auf Preisschildern versteckt werden

Bei der Vielzahl an unter­schied­lichen Packungsgrößen und der unüber­schaubaren Anzahl an Herstellern ist die Grund­prei­s­angabe für Verbraucher oft die einzige Möglichkeit, die Preise im Supermarkt zuverlässig zu vergleichen. Sie darf daher nicht einfach durch Auszeichnungen im Miniformat auf dem Preisschild versteckt werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12160

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI