18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Szene aus einem Fitnessstudio, in der eine Frau trainiert und ihr Trainer Hilfestellung leistet.
ergänzende Informationen

Landgericht Münster Urteil18.12.2002

4.500,- Euro Schmerzensgeld nach grobem FoulspielSchuldhafter Regelverstoß

Das Landgericht Münster hat den Spieler einer Fußba­l­lalt­her­ren­mann­schaft zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 4.500,- Euro sowie Schadensersatz verurteilt.

Während eines Freund­schaftsspiels war er von hinten in die Beine des auf der Gegenseite spielenden Klägers gegrätscht. Dabei wurde das rechte Bein des Klägers getroffen. Der Kläger erlitt einen Knöchel- und Wadenbeinbruch. Im Anschluss an das Foulspiel zeigte der Schiedsrichter dem Beklagten die rote Karte.

Schuldhafter Regelverstoß

Eine Haftung für Verletzungen beim Fußballsport tritt ein, wenn ein schuldhafter Regelverstoß zu einer Verletzung geführt hat. Hierzu genügt allerdings nicht allein ein Foulspiel. Bei einem Kampfsport, zu dem der Fußballsport zählt, tritt die Haftung erst ein, wenn die Grenze zwischen der noch erlaubten und gebotenen Härte zur unzulässigen Unfairness überschritten wird. Mit der Erteilung der roten Karte und dem entsprechenden Vermerk des Schiedsrichters im Spielbericht stand nach Ansicht des Gerichts jedoch der schwere Regelverstoß des Beklagten fest. In dem sog. "Abgrätschen" eines Spielers von hinten in die Beine des Gegners liegt ein hohes Verlet­zungs­risiko, das auch nach den Regelungen des Deutschen Fußballbundes regelmäßig mit einer roten Karte zu ahnden ist.

Maßstab für einen Schuldvorwurf darf nicht zu streng angesetzt werden

Dabei sind die Besonderheiten des Fußballsports zu berücksichtigen, in denen die Hektik und Eigenart als schnelles Kampfspiel von jedem Spieler oft spontane Entscheidungen fordert, bei denen er in Bruchteilen von Sekunden Chancen und Risiken gegeneinander abwägen muss, um im Spiel erfolgreich zu sein. Daher darf der Maßstab für einen Schuldvorwurf nicht zu streng angesetzt werden. Dieser Maßstab war unter den gegebenen Umständen nach Ansicht der Kammer jedoch überschritten.

Quelle: ra-online, LG Münster

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1763

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI