21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Gerichtshammer, der auf verschiedenen Geldscheinen liegt.

Dokument-Nr. 10439

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Magdeburg Urteil12.05.2010

Bankenhaftung: Commerzbank zu Schadensersatz wegen mangelnder Anlageberatung verurteiltAnleger wurde nicht ausreichend über mögliche Risiken seiner Anlage aufgeklärt

Das Landgericht Magdeburg hat die Commerzbank verurteilt, an einen Anleger rund 20.000 € Schadensersatz zu zahlen. Die Bank habe den Anleger nicht ausreichend über die möglichen Risiken der Beteiligung aufgeklärt.

Eine Anlageberaterin der Commerzbank verkaufte im Jahr 2001 eine Beteiligung an einem Filmfonds mit dem Namen CFB Fonds Nr. 140 (Medienfonds International West Pictures) zum Preis von insgesamt rund 25.000 €. Entgegen der Prognosen entwickelte sich der Filmfonds äußerst schlecht, so dass der Anleger im Jahr 2006 seine Fonds­be­tei­ligung mit großem Verlust für rund 5.000 € an eine der Bank gehörende Gesellschaft verkaufte. Den hieraus resultierenden Schaden von rund 20.000 € muss die Bank nun dem Anleger erstatten.

Anleger wurde nicht hinreichend über Risiken und Vertriebskosten informiert

Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Bank den Anleger nicht ausreichend über die möglichen Risiken der Beteiligung aufgeklärt hat. Außerdem wurde der Anleger nicht daraufhin gewiesen, dass bei der Anlageform erhebliche Vertriebskosten in Höhe von rund 13 % anfallen, so dass nur 87 % des Geldes überhaupt für die Investition in Film- und Fernseh­pro­duk­tionen zur Verfügung stehen. Der Anleger hatte bislang nur Erfahrungen mit Aktien und Aktienfonds. Bei dem Filmfonds handelte es sich dagegen um eine echte unter­neh­me­rische Beteiligung als Kommanditist, die im Handelsregister eingetragen wird. In den dem Anleger vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellten Unterlagen und den Aussagen des Bankberaters wurden zudem die Risiken der Anlage untertrieben und die Chancen überbewertet.

Bank nahm Berufung zurück

Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, da die Bank ihre Berufung vor dem Oberlan­des­gericht Naumburg zurückgenommen hat.

Quelle: ra-online, Landgericht Magdeburg

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10439

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI