18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture

Dokument-Nr. 34297

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Lübeck Urteil01.12.2023

Bank haftet nicht für unberechtigte Kontoabbuchung wenn der Bankkunde persönliche Bankdaten an Dritte weitergegeben hatZum grob fahrlässigen Verhalten eines Bankkunden

Personalisierte Bankdaten dürfen nicht an andere weitergegeben werden. Geschieht dies trotz deutlicher Warnhinweise doch und wird daraufhin das Konto eines Kunden geplündert, muss die Bank das Geld nicht erstatten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Lübeck hervor.

Ein Bankkunde erhält binnen kurzer Zeit mehrfach Telefonanrufe, bei denen sich der Anrufer als Bankmitarbeiter ausgibt. Beim dritten Anruf fordert der Anrufer den Kunden dazu auf, eine Internetseite zu öffnen und diktiert dabei die Webadresse Wort für Wort. Weiter erklärt der Anrufer, der Kunde werde gleich einen Link per SMS erhalten, den er in die Eingabemaske auf der Internetseite eingeben müsse. Die besagte SMS erhält der Kunde sodann mit dem Einleitungssatz:

„Bitte klicken Sie hier, um die PushTan-App einzurichten“

sowie dem Hinweis:

„Bitte leiten Sie diese SMS nicht an dritte Personen weiter! Kein Mitarbeiter wird Sie um Weitergabe dieser Daten bitten.“

Betrügerischer Link

Der Kunde gibt die Linkadresse ein und es erscheint der Hinweis, die AGB seien erfolgreich aktualisiert. In Wirklichkeit handelte es sich bei dem Link jedoch um einen Regis­trie­rungscode für ein mobiles TAN-Verfahren. An den darauffolgenden Tagen werden von dem Konto des Kunden knapp 10.000 € abgebucht. Als der Kunde dies bemerkt, lässt er sein Konto sperren.

Vor dem Landgericht Lübeck verlangt der Kunde von der Bank die Erstattung der knapp 10.000 €. Er habe den Anrufer für einen Bankmitarbeiter gehalten und sei aufgefordert worden, der Aktualisierung der neuen AGB zuzustimmen. Die Bank verweigert die Zahlung – sie wirft dem Kunden eine grob fahrlässige Verletzung seiner Sorgfalts­pflichten vor.

Laut Gesetz muss eine Bank ihren Kunden Geld zunächst erstatten, das ohne Zustimmung der Kunden von deren Konto abgebucht wurde (§ 675 u S. 2 BGB). Wenn sich aber herausstellt, dass die Abbuchungen auf ein grob fahrlässiges Verhalten des Kunden zurückzuführen sind – weil der Kunde nicht beachtet, was jedem hätte einleuchten müssen –, kann die Bank verlangen, dass der Kunde das Geld wieder an sie zurückzahlt (§ 675 v Abs. 3 Nr. 2 BGB).

Bankkunde handelt grob fahrlässig

Das Landgericht Lübeck wies die Klage des Kunden ab. Zwar müsse die Bank die 10.000 € eigentlich erstatten. Der Bank stehe aber wiederum Schadensersatz gegen den Kunden in gleicher Höhe zu. Denn ein Kunde dürfe keine perso­na­li­sierten Sicher­heits­merkmale wie einen Regis­trie­rungscode an andere weiterleiten. Das habe der Kunde aber grob fahrlässig getan. Auf Grund der deutlichen Warnhinweise in der SMS hätte sich jedem durch­schnitt­lichen Kunden aufdrängen müssen, dass man die Daten nicht weitergeben darf und es nicht nur um die Aktualisierung der AGB ging.

Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/pt)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil34297

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI