18.01.2025
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Landgericht Köln Urteil17.10.2013

Verweis der Lufthansa AG auf Dritt-AGB nach Reisebuchung irreführendVeränderung der vertraglichen Grundlagen nach Abschluss der Reisebuchung rechtswidrig

Die Deutsche Lufthansa AG bietet auf ihrem Internetportal nicht nur eigene Flüge an, sondern auch die von Tochter­gesellschaften. Ein einseitiger und für Kunden mitunter nachteiliger Verweis auf Dritt-AGB, der erstmals mit der Buchungs­be­stä­tigung erfolgt, ist rechtswidrig. Dies entschied das Landgericht Köln.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Während des Buchungs­vorgangs auf dem Internetportal der Deutschen Lufthansa AG mussten Kunden deren Allgemeine Geschäfts­be­din­gungen (AGB) akzeptieren, ansonsten war keine Buchung möglich. Wer mit einer Tochtergesellschaft der Deutschen Lufthansa -im konkreten Fall Germanwings GmbH - fliegen wollte, erlebte dann aber eine Überraschung: In der Buchungs­be­stä­tigung wurde er darüber informiert, dass für ihn nicht die zuvor akzeptierten AGB der Lufthansa gelten würden, sondern die mitunter nachteiligen der jeweiligen Tochter­ge­sell­schaft - hier der Germanwings GmbH.

Landgericht rügt Irreführung über wesentliche Bestandteile des Vertrags

Das Landgericht Köln erklärte dies für eine eindeutige Irreführung über wesentliche Bestandteile des Vertrags. Nach Abschluss einer Buchung einseitig die vertraglichen Grundlagen zu verändern, sei inakzeptabel und klar rechtswidrig.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg/ra-online

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