18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Landgericht Köln Urteil24.10.2023

Amtshaftung wegen Herausgabe von Tagebüchern eines Beschuldigten an PresseAnspruch auf Geldent­schä­digung in Höhe von 10.000 €

Herausgabe von sicher­ge­stellten Tagebüchern eines Beschuldigten an Presse, stellt Amts­pflicht­verletzung dar. Dem Beschuldigten kann dann gemäß § 839 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG ein Anspruch auf eine Geldent­schä­digung in Höhe von 10.000 € haben. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Zuge eines steuer­straf­recht­lichen Ermitt­lungs­ver­fahrens stellte die Staats­an­walt­schaft Köln im Jahr 2018 Tagebücher des Beschuldigten sicher. Teile dieser Tagebücher gelangten anschließend an die Presse, die ab September 2020 aus dem Inhalt berichtete. Dabei ging es ausschließlich um geschäftliche Einträge in den Tagebüchern. Der Beschuldigte machte für die Veröffentlichung des Inhalts seiner Tagebücher den Staat verantwortlich und klagte gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von mindestens 50.000 €.

Anspruch auf Zahlung einer Geldent­schä­digung

Das Landgericht Köln entschied dem Grunde nach zu Gunsten des Klägers. Diesem stehe gemäß § 839 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG ein Anspruch auf Zahlung einer Geldent­schä­digung zu. Die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass Teile der Tagebücher aus der Sphäre des Landes an die Journalisten gelangt seien. Zwar lasse sich nicht feststellen, wer die Amtspflichtverletzung begangen habe, dies sei aber auch nicht erforderlich. Das Land treffe die Pflicht, sensible Daten so aufzubewahren, dass sie vor einem unbefugten Zugriff geschützt sind.

Geldent­schä­digung in Höhe von 10.000 €

Durch die unbefugte Weitergabe der Tagebücher an die Presse sei der Kläger in seinem Persön­lich­keitsrecht schwerwiegend verletzt worden, so das Landgericht. Es habe sich um sensible und höchst­per­sönliche Informationen gehandelt. Dennoch sei eine Geldent­schä­digung in Höhe von 10.000 € ausreichend. Denn die Veröf­fent­li­chungen haben lediglich Informationen betroffen, die einen geschäftlichen Bezug hatten. Zudem sei zu berücksichtigen, dass diese Informationen möglicherweise auch in einem Strafprozess eingeführt werden können und dadurch veröffentlicht werden können.

Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33559

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI