21.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 32353

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Landgericht Koblenz Urteil14.10.2022

Pferd schubst Radlerin vom Rad - Zur Haftung einer PferdehalterinHalterin zu Schmerzensgeld verurteilt

Eine Reiterin muss ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro sowie die Arzt- und Anwaltskosten zahlen, weil ihr Pferd eine Radfahrerin vom Fahrrad gestoßen hat. Das hat das Landgericht Koblenz entschieden

Im Mai 2021 unternahm die Klägerin gemeinsam mit ihrem Ehemann in der Nähe des Laacher Sees eine Radtour. Auf dem Weg kamen ihr zwei Reiterinnen entgegen. Als sie an dem zweiten Pferd vorbeifahren wollte, stürzte sie. Dabei zog sie sich diverse Prellungen und einen Trümmerbruch der rechten Schulter zu. Sie kam für mehr als eine Woche ins Krankenhaus und wurde operiert. Die Klägerin behauptete, das Pferd habe sie mit dem Hinterteil vom Rad geschubst. Deshalb verlangte sie nun von der beklagten Pferdehalterin ein angemessenes Schmerzensgeld und die Erstattung ihrer Behandlungs- und Anwaltskosten. Die Beklagte verweigerte die Zahlung. Sie behauptete, die Klägerin sei gestürzt, weil sie unachtsam gebremst habe. Zu einem Kontakt zwischen der Klägerin und dem Pferd sei es gar nicht gekommen.

Realisierung der Tiergefahr aufgrund des unberechenbares Verhalten des Pferdes

Das Gericht hat die Pferdehalterin zur Zahlung eines Schmer­zens­geldes von 6.000,-- € verurteilt. Nach einer Vernehmung der Klägerin, ihres Mannes und der beiden Reiterinnen zeigte sich der Richter überzeugt, dass das Pferd sein Hinterteil in Richtung der gerade vorbeifahrenden Klägerin drehte und sie so vom Rad stieß. Wenn aber ein Tier einen Menschen verletze, müsse der Tierhalter den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Letztlich – so das Gericht weiter – komme es nicht einmal darauf an, ob es tatsächlich zu einer Berührung zwischen dem Pferd und der Radlerin gekommen sei. Auch wenn die Klägerin gebremst habe und sie dabei gestürzt sei, weil das Tier ihr plötzlich mit dem Hinterteil den Weg versperrt habe, habe sich dadurch „die Tiergefahr realisiert“.

Kein Mitverschulden der Radfahrerin

Ein Mitverschulden der Klägerin sah das Gericht nicht. Angesichts der erheblichen Verletzung an der Schulter mit einer dauerhaften Bewegungs­ein­schränkung hielt der Richter ein Schmerzensgeld von 6.000,-- € für angemessen. Auch die Arzt- und Anwaltskosten muss die Beklagte nun übernehmen.

Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)

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