Dokument-Nr. 15533
Permalink https://urteile.news/
- "So wichtig wie das tägliche Glas Milch": BGH legt EuGH Frage zur gesundheitsbezogenen Lebensmittelwerbung vorBundesgerichtshof, Beschluss05.12.2012, I ZR 36/11
- Etikettierung mit "ohne Kristallzuckerzusatz" trotz enthaltender Traubensüße unzulässigVerwaltungsgericht Lüneburg, Urteil28.02.2013, 6 A 62/11
Landgericht Koblenz Urteil01.03.2013
Unlautere Werbung: Rotbäckchen-Saft darf nicht mit "lernstark" beworben werdenGericht rügt Verstoß gegen EU-Verordnung zu gesundheitsbezogener Werbung
Das Landgericht Koblenz hat der Rotbäckchen-Vertriebs GmbH untersagt, für ihren gleichnamigen Kindersaft mit den Aussagen "lernstark" und "mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" zu werben.
Im zugrunde liegenden Streitfall kritisierte der Bundesverband der Verbraucherzentralen die Aussagen "lernstark" und "mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" in der Werbung der Rotbäckchen-Vertriebs GmbH als unlautere Werbung.
EU-Verordnung stellt strenge Anforderungen an Werbung für Kinderprodukte
Die europäische Health-Claims-Verordnung stellt an gesundheitsbezogene Werbung für Kinderprodukte strenge Anforderungen. Danach benötigen Unternehmen eine besondere Zulassung für Aussagen, nach denen das Produkt die Gesundheit oder die Entwicklung von Kindern fördert. Damit sollen Verbraucher EU-weit vor irreführenden, wissenschaftlich nicht belegten Angaben geschützt werden.
Gestaltung des Etiketts und Werbung zielten eindeutig auf Kinder als Zielgruppe ab
Der Rotbäckchen-Vertriebs GmbH fehlte jedoch die erforderliche Zulassung für ihre Behauptungen. Die Richter des Landgerichts Koblenz sahen deshalb in der Werbung einen klaren Verstoß gegen die EU-Verordnung. Den Einwand des Unternehmens, der Saft werde auch von älteren Menschen getrunken und sei daher gar kein spezielles Kinderprodukt, ließ das Gericht nicht gelten. Die Gestaltung des Etiketts und die Werbung zielten eindeutig auf Kinder als Zielgruppe. Außerdem hatte die Firma das Produkt in einem Hinweis auf der Flasche selbst als Kindersaft bezeichnet.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 02.04.2013
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil15533
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.