21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.
ergänzende Informationen

Landgericht Hannover Urteil08.08.2017

Verkaufs­an­zeigen für Wohnimmobilien müssen Angaben zur Art des Energie­aus­weises enthaltenNichtangabe des Energie­aus­weises ist unlauterer Wettbewerb

Das Landgericht Hannover hat entschieden, dass Verkaufs­an­zeigen für Wohnimmobilien Angaben zur Art des Energie­aus­weises und zum wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes enthalten müssen.

Im zugrunde liegenden Rechtsstreit ging es um Verkaufs­an­zeigen von Einfa­mi­li­en­häusern in Zeitungen. Eine Maklerfirma hat Immobilien inseriert, ohne dabei die Art des Heizungsträgers und Angaben über den Energieausweis abzubilden. Einem Umwelt- und Verbrau­cher­schutz­verein zuwiderlaufend, klagte er gegen diese Vorgehensweise.

Klagender Verein rügt Vorgehen als unlauteren Wettbewerb

Der Verein beanstandete das Fehlen der Angaben als unlauteren Wettbewerb und verklagte die Maklerfirma darauf, Immobilien nur noch unter Angabe von Heizungsträger und Energieausweis zu inserieren. Immobi­li­en­makler sind laut der Verordnung über energie­spa­renden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik dazu verpflichtet, diese Angaben zu machen, da sie ansonsten unlauteren Wettbewerb betreiben würden. Dem Verbraucher würden wesentliche Informationen vorenthalten werden, die dieser für seine Entschei­dungs­findung benötigt. Die Maklerfirma hielt dem entgegen, dass die Mitarbeiter vor Ort bei der Besichtigung der Immobilien nach den Energie­aus­weisen gefragt, jedoch keine erhalten hätten.

Gericht setzt Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro im Falle von Zuwider­hand­lungen fest

Das Landgericht Hannover ließ dieses Argument nicht gelten. In Zukunft wird die Maklerfirma alle vorge­schriebenen Angaben zum Energiehaushalt abdrucken müssen. Andernfalls droht ihr aufgrund des Urteils die Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24924

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI