21.11.2024
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Landgericht Hamburg Urteil21.06.2012

Streit ums weiße Licht – Elektro­nik­her­steller darf patentierte LED-Technik für Fernseher- und Compu­ter­bild­schirme nicht weiter verwendenLG Hamburg untersagt weiteren Vertrieb von Bildschirmen und Fernsehern mit streit­ge­gen­ständ­licher Technik

Das Landgericht Hamburg hat in einem Patent­rechtsstreit von erheblicher wirtschaft­licher Bedeutung vier Unternehmen wegen Verletzung des Patentrechts (Patentnummer DE 196 55 185) verboten, weiter Fernseher- und Compu­ter­bild­schirme mit einer bestimmten LED-Technik in Deutschland zu vertreiben.

Im zugrunde liegenden Streitfall ging die weltweit als Leucht­mit­tel­her­stellerin tätige Klägerin mit Sitz in Deutschland mit ihrer Klage gegen eine deutsche Herstellerin von Unter­hal­tungs­elek­tronik, die zu einem weltweit tätigen südkoreanischen Unternehmen gehört, sowie gegen drei große Elektro­ni­k­ein­zel­händler vor. Die Klägerin behauptete, die Elektro­nik­her­stellerin habe bei bestimmten Modellen von Compu­ter­mo­nitoren und LED-Fernsehgeräten eine LED-Hinter­grund­be­leuchtung eingesetzt, die ein Patentrecht der Klägerin verletze. Die Geräte seien von den ebenfalls beklagten Elektro­ni­k­ein­zel­händlern verkauft worden.

Elektro­nik­her­stellerin nutzt mit Verwendung bestimmter LED-Bauteile unerlaubt patentierte Erfindung des klagenden Unternehmens

Die Beklagten verneinten vor der zuständigen Patentkammer des Landgerichts Hamburg eine Patent­ver­letzung, blieben mit ihrer Argumentation jedoch erfolglos. Das Gericht ist davon überzeugt, dass die beklagte Elektro­nik­her­stellerin mit der Verwendung bestimmter LED-Bauteile unerlaubt eine patentierte Erfindung der Klägerin genutzt hat. Es hat den Beklagten den weiteren Vertrieb der betroffenen Geräte verboten, ihre Schaden­s­er­satz­pflicht festgestellt und sie verurteilt, der Klägerin zur Berechnung der Schaden­s­er­satz­for­derung Auskunft über den Umfang des Handels mit den betroffenen Bildschirmen zu erteilen.

Patent betrifft Bauelement insbesondere zur Erzeugung von weißem LED-Licht

Das streit­ge­gen­ständliche Patent der Klägerin betrifft die Entwicklung eines Halblei­ter­bau­elements, mit dem auf technisch einfache Weise und mit geringem Bauteileaufwand mischfarbiges, insbesondere weißes, LED-Licht erzeugt werden kann. Licht emittierende Dioden (LEDs) werden auf Grund ihrer vielen Vorzüge vielfältig eingesetzt. Sie sind insbesondere sehr haltbar und benötigen relativ wenig Strom. Sehr bekannt wurden LEDs in jüngster Zeit als Hinter­grund­be­leuchtung bei Flach­bild­schirmen (so genannte LED-TV und LED-Monitore). Die Erzeugung mischfarbigen, insbesondere weißen, Lichts, geschieht u.a. im Wege der Lumines­zenz­kon­version. Dabei wird das farbige Licht der Diode in einem Lumines­zenz­kon­ver­si­ons­element, das einen bestimmten Leuchtstoff enthält, in weißes Licht umgewandelt. Zur Verbesserung dieses Vorgangs hat die Klägerin sich den Einsatz eines besonders zusam­men­ge­setzten Leuchtstoffs patentrechtlich schützen lassen.

Patentiertes Bauteil ohne Zustimmung in Monitoren eingesetzt

Die beklagte Elektro­nik­her­stellerin hat die Erfindung der Klägerin unerlaubt benutzt, indem sie ohne Zustimmung der Klägerin in ihren Monitoren ein Bauteil verwendet hat, das alle Merkmale der geschützten Erfindung enthielt, insbesondere den besonderen Leuchtstoff.

Quelle: Landgericht Hamburg/ra-online

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