21.11.2024
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Dokument-Nr. 33568

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Landgericht Hamburg Urteil01.12.2023

Flixtrain erfolgreich gegen irreführende Filteroptionen in früherer Reiseauskunft der Deutschen BahnDB zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet

Das Landgericht Hamburg hat einer Klage der Flixtrain GmbH stattgegeben und der Vertriebs­gesellschaft der Deutschen Bahn untersagt, in der Verbin­dungssuche auf bahn.de und der DB Navigator App bestimmte Filteroptionen zu verwenden, durch die es zu irreführenden Suchergebnissen komme.

Betroffen ist eine im Jahr 2018 verwendete Gestaltung der Verbindungssuche mit der vorein­ge­stellten Filteroption „Schnelle Verbindungen bevorzugen.“ Diese bewirke, dass bestimmte Flixtrain-Verbindungen nicht angezeigt würden, obwohl sie aus Kundensicht als „schnelle Verbindungen“ angesehen und daher auch als Suchergebnis erwartet würden. Dadurch sei der Wettbewerb im Verhältnis zu den Flixtrain-Angeboten auf den Strecken Berlin-Stuttgart und Hamburg-Köln behindert worden.

Voreingestellte Filteroption "Schnelle Verbindung bevorzugen" irreführend

Die Beklagte ist nach dem Urteil zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet und muss die zu dessen Bezifferung erforderlichen Auskünfte über Buchungs­an­fragen im fraglichen Zeitraum geben. Nach der Entscheidung liefert die Reiseauskunft auf bahn.de mit dem seinerzeit verwendeten Filter „Schnelle Verbindungen bevorzugen“ keine vollständige, die Flixtrain-Züge einschließende Liste schneller Verbindungen ab der eingegebenen Abfahrtzeit. Die Klägerin habe durch exemplarisch dokumentierte Suchresultate belegt, dass dieser Filter in vielen Fällen dazu führe, dass lediglich die schnellsten Verbindungen mit IC- und ICE- Zügen der Deutschen Bahn aufgeführt würden, nicht aber die bis zu einer halben Stunde längeren Flixtrain-Verbindungen auf der Strecke Berlin-Stuttgart. Das Filter-Kriterium mit diesem Ergebnis sei irreführend, denn auf Nutzerseite bestehe die Erwartung, dass mit den „schnellen Verbindungen“ der gesamte Fernver­kehrs­bereich in die Ergebnissuche einbezogen werde. Dieses Verständnis werde dadurch verstärkt, dass die Einstellungen "Schnelle Verbindungen bevorzugen" und "Nur Nahverkehr" als alternative Filteroptionen angeboten würden. Auch dadurch werde der – unzutreffende – Eindruck erweckt, dass die „schnellen Verbindungen" nicht nur einen Teil des Fernverkehrs abdecken, sondern alle schnelleren Verbindungen als die des Nahverkehrs. Die Voreinstellung des Filters „Schnelle Verbindungen bevorzugen“ führe faktisch zu einer weitgehenden Ausblendung der Flixtrain-Angebote, weil Nutzende die Voreinstellung entweder gar nicht bemerken oder ihre Wirkung nicht erkennen könnten. Damit werde der Wettbewerb gezielt behindert. Entsprechendes gelte auch für die Information über Fernzug­ver­bin­dungen in der damaligen Gestaltung der DB Navigator App. Der voreingestellte Filter „Schnelle Verbindungen bevorzugen“ sei hier sogar nur in einem Untermenü enthalten, wo die Abwahl­mög­lichkeit für durch­schnittlich informierte Verbraucher kaum zu finden sei.

Höhe des Schaden­s­er­satzes wird noch ermittelt

Die Beklagte trifft nach dem Urteil hinsichtlich der irreführenden Filteroptionen in der Reiseauskunft eine Unter­las­sungs­pflicht. Darüber hinaus hat das Gericht festgestellt, dass die Beklagte zum Schadensersatz im Hinblick auf entgangene Flixtrain-Buchungen auf den Strecken Hamburg-Köln und Berlin-Stuttgart verpflichtet ist. Zur Bezifferung des Schadens muss die Beklagte Auskunft erteilen, welche dieser Fernver­kehrs­zug­ver­bin­dungen bei aktivierter Filteroption "Schnelle Verbindungen bevorzugen" herausgefiltert wurden und wie oft eine solche Filterung insgesamt vorgenommen wurde. Zusätzlich muss die Beklagte Auskunft zu selbst getätigten Buchungen auf den von Flixtrain bedienten Strecken und Teilstrecken von April 2017 bis Januar 2019 geben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (pm/ab)

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