Dokument-Nr. 22336
Permalink https://urteile.news/
- Schoko-Riegel Sammel- und Treueaktion: BGH erklärt gezielte an Kinder gerichtete Süßigkeiten-Werbung für zulässigBundesgerichtshof, Urteil17.07.2008, I ZR 160/05 - N-Screens
- "Rotbäckchen"-Mehrfruchtsaft darf weiterhin mit "Lernstark" beworben werdenBundesgerichtshof, Urteil10.12.2015, I ZR 222/13
- Werbeslogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" ist nicht irreführendBundesgerichtshof, Urteil12.02.2015, I ZR 36/11
Landgericht Frankfurt am Main Urteil10.02.2016
Gesundheitsbezogene Werbung auf "Alete Milch minis" unzulässigHervorgehobene Aussagen auf der Verpackung verstoßen gegen Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union
Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Nestlé Nutrition GmbH Gesundheitswerbung für den Kinderpudding "Alete Milch Minis" untersagt. Die hervorgehobenen Aussagen "Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum" und "Calcium für starke Knochen" auf der Verpackung verstoßen gegen Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte die Aussagen "Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum" und "Calcium für starke Knochen" auf der Verpackung des Kinderpuddings kritisiert. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale suggeriere die Werbung in unzulässiger Weise, dass der Verzehr des Puddings die Gesundheit und Entwicklung von Kindern förderte. Das Unternehmen Nestlé hatte den Pudding für Säuglinge ab einem Alter von acht Monaten und für Kleinkinder empfohlen. Laut Verpackung enthielt ein Becher 23 Prozent des Tagesbedarfs an Calcium und Zink.
Gesundheitsbezogene Aussagen müssen EU-weit zugelassen sein
Die Richter des Landgerichts Frankfurt am Main schlossen sich der Auffassung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen an, dass die auf der Verpackung besonders hervorgehobenen Aussagen gegen die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union verstoßen. Danach dürfen Unternehmen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zugelassen sind. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher EU-weit vor irreführenden und wissenschaftlich nicht belegten Angaben geschützt werden. Für die strittigen Aussagen zur Wirkung von Zink und Calcium gab es die erforderliche Zulassung nicht.
Gesundheitsbezogene Werbung ist nach der EU-Verordnung außerdem nur zulässig, wenn auf der Verpackung auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Lebensweise hingewiesen wird. Auf der Verpackung für die "Milch Minis" fehlte ein solcher Hinweis, monierten die Richter.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2016
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22336
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.